Vor dem Umzug sollten sperrige Möbel und anderes Mobiliar auseinandergeschraubt und für den Transport entsprechend bereitgestellt werden. Damit die dabei gelösten Schrauben nicht verloren gehen, sind diese in kleinen Säcken zu verstauen.
Ein Umzug bietet die perfekte Gelegenheit, sich von alten, mit den Jahren angehäuften Utensilien zu trennen. Allenfalls müssen vor deren Entsorgung Aufkleber für den Sperrguttransport besorgt werden. Für noch funktionstüchtiges Material kann eventuell eine Brockenstube avisiert werden.
Bereitgestellte und befüllte Kartons sind jeweils mit dem endgültigen Standort in der neuen Wohnung beschriftet. Das verhindert chaotische Unordnung am neuen Wohnort und lästiges Nachfragen von allfälligen Helfern strapaziert die Nerven nicht noch zusätzlich. Zum Wohle des Rückens sollten die zu tragenden Kisten nicht überladen werden. Es empfiehlt sich, grosse Kübelpflanzen vor dem Umzug zu verpacken und diese etwa eine Woche vor dem Umzug nicht mehr zu giessen.
Sowohl das Umzugsfahrzeug als auch die nötigen Gerätschaften für den Wohnungsputz sollten noch vor dem Umzug reserviert werden. Damit das Beladen und Ausräumen des Fahrzeugs ungestört klappt und das Fahrzeug nicht zuparkiert wird, muss eine freie Zufahrt beim alten und neuen Standort im Vorfeld gesichert sein. Kühlschrank und Tiefkühler werden ausgeschaltet und abgetaut.
Kleinkinder und Tiere werden durch den Umzug nur gestresst und gehören deshalb ausserhalb der alten und neuen vier Wände umsorgt. Für eine entsprechende Betreuung ist vor dem «Zügeltag» zu sorgen.
Damit in den neuen Bleibe Strom vorhanden ist, muss dem Stromanbieter rechtzeitig gekündigt und der neue Wohnort bekannt gegeben werden. Die termingerechte Kündigung stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten anfallen. Auch Telefon- und Internetanschluss gehören in der neuen Wohnung angemeldet.
Mit den jeweiligen Vermietern ist abzuklären, wann Übergabe und Übernahme der Wohnungen stattfinden soll. Alle notwenigen und vertraglichen festgehaltenen Reparaturen müssen in der geräumten Wohnung vorgenommen werden. Allenfalls ist eine Mängelliste der neuen Wohnung sinnvoll. Ist ein Nachmieter angemeldet, muss dieser über den Bezugstermin der alten Wohnung informiert werden.
Quelle: www.post.ch



