Zuwanderung | Kontingente für EU/EFTA-Arbeitnehmer erst ab zehn Monaten
Bündner weichen bei Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ab
Die Bündner Regierung sorgt sich um die Rekrutierung von Arbeitskräften und will die Masseneinwanderungsinitiative anders umsetzen als der Bund und die Konferenz der Kantonsregierungen. Nicht nur vier Monate sollen Personen aus dem EU/EFTA-Raum kontingentsfrei in der Schweiz arbeiten dürfen, sondern zehn.
Die Kantonsregierung in Chur begründet ihre Forderung nach einem längeren Aufenthalt von ausländischen Arbeitnehmern ohne Kontingente vor allem mit den in Graubünden verbreiteten Branchen Tourismus, Bau und Landwirtschaft. Diese seien auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen.
Einheimische Kräfte seien für diese Sektoren gar nicht oder nur ungenügend verfügbar, teilte die Bündner Regierung am Donnerstag mit. Für die Forderung nach längeren kontingentsfreien Aufenthalten sprächen zudem die Saisonalität der Bau- und Tourismuswirtschaft sowie der Umstand, dass sich Saisonarbeitskräfte in der Schweiz nicht niederlassen würden.
Bei einer strengeren Kontingentierung bereits ab einer Aufenthaltsdauer von vier Monaten bestehe das Risiko, nicht mehr genügend Arbeitskräfte rekrutieren zu können.
Anliegen nicht übernommen
Die Bündner Regierung hat ihre Argumente eigenen Angaben zufolge direkt dem zuständigen Departement des Bundes, dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, geschickt. Der Grund: Ihre Anliegen wurden nicht von der Konferenz der Kantonsregierungen übernommen.
Am 9. Februar 2014 hat das Volk die Masseneinwanderungsinitiative angenommen. Demnach soll die Schweiz die Einwanderung selbst steuern und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer festlegen. Der Bund schlägt vor, dass die Kontingente für Erwerbstätige aus der EU/EFTA ab einer Aufenthaltsdauer von über vier Monaten gelten sollen. Dieser Lösung begrüsst auch die Konferenz der Kantonsregierungen.
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