Justiz | Kein Strafverfahren nach Tod durch Haarföhn
Tod zweier badender Kinder hat keine strafrechtlichen Folgen
Der tödliche Unfall zweier badender Kinder mit einem Haarföhn im Februar dieses Jahres in Kehrsatz BE hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat nach der Untersuchung des Vorfalls das Verfahren eingestellt.
Wie sie und die Berner Kantonspolizei am Mittwoch mitteilten, ging es um die Frage, ob Sicherheitsvorschriften in Bezug auf den Föhn und die elektrischen Installationen eingehalten wurden. Polizei und Staatsanwaltschaft kamen zum Schluss, dass dies der Fall war.
Zwei Knaben im Alter von sechs und sieben Jahren aus Somalia waren in der Kehrsatzer Wohnung ums Leben gekommen. Sie nahmen einen ans Stromnetz angeschlossenen Haarföhn mit ins Bad. Dabei kam es zum tödlichen Stromschlag.
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