Justiz | Täter fordert mildere Strafe
120 Einbrüche in sechs Kantonen
Ein 44-jähriger Rumäne wurde wegen Einbrüchen in sechs Kantonen in erster Instanz zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Am Mittwoch forderte er vor dem St. Galler Kantonsgericht eine Reduktion der Strafe auf noch zwei Jahre. Auch im Kanton Wallis beging er Einbrüche.
Der Beschuldigte sitzt seit April 2014 im vorzeitigen Strafvollzug. Das Kreisgericht Toggenburg hatte ihn letztes Jahr wegen 120 Einbrüchen in den Kantonen St. Gallen, Graubünden, Schwyz, Zürich, Glarus und Wallis sowie im Fürstentum Liechtenstein verurteilt.
Die Schuldsprüche betrafen mehrfachen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl, qualifizierte Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Vergehen gegen das Ausländergesetz und Entwendung eines Fahrzeuges zum Gebrauch. Das Kreisgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sämtliche ihm vorgeworfenen Einbrüche und Einschleichdiebstähle begangen hatte.
Aus Not gehandelt
Am Mittwoch wehrte sich der Rumäne vor Kantonsgericht gegen das seiner Ansicht nach viel zu hohe Strafmass. Er gab zu, dass er zwischen Juli 2012 und September 2013 wiederholt über die "grüne Grenze" in die Schweiz eingereist ist, um zusammen mit seinem minderjährigen Sohn und unbekannten Landsleuten auf Einbruchtour zu gehen. Allerdings wies er die Verantwortung für einzelne Straftaten ab, die ihm angelastet werden.
Seine Verteidigerin forderte mehrere Freisprüche, eine Reduktion des Strafmasses auf 24 Monate sowie finanzielle Genugtuung, da sich ihr Mandant bereits über zwei Jahre im Strafvollzug befindet.
Der 44-Jährige stamme aus einer sehr armen Region Rumäniens, erklärte sie. Die Arbeitslosigkeit sei hoch. Im Gegensatz zu seinen Brüdern, die nach Grossbritannien und Italien ausgewandert seien, habe er seine verwitwete Mutter nicht alleine lassen wollen. Weil er keine Arbeit gefunden habe, sei die Familie in Not geraten und nur deshalb habe er die Einbrüche begangen.
Strafmass zu hoch
Die Verteidigerin zählte mehrere Gründe für eine Strafmilderung auf: Verschiedene Einbrüche seien nicht bewiesen. Zudem habe der Mann bei einem Drittel der Straftaten nur Lebensmittel für den Eigenkonsum gestohlen. Er habe stets darauf geachtet, dass die Bewohner abwesend seien und auch möglichst wenig Sachschaden angerichtet.
Der Staatsanwalt hatte Anschlussberufung erhoben und forderte im Gegenzug eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Er bezeichnete den Beschuldigten aufgrund seines langen Vorstrafenregisters als notorischen Einbrecher. Bereits in seiner Heimat hatte er wegen gleicher Delikte mehrere Jahre im Gefängnis verbracht und auch in Österreich und im Kanton Graubünden sprach die Justiz jeweils mehrmonatige Freiheitsstrafen gegen ihn aus.
Reue beteuert
In seinem Schlusswort beteuerte der Rumäne seine Reue. Er habe niemals erwartet, eine so hohe Strafe zu erhalten. Er verspreche, in der Schweiz keine Einbrüche mehr zu begehen. Das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen folgt in den nächsten Tagen.
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Kommentare
Karen - ↑2↓0
Man sollte vielleicht die Spenden an Rumänien erhöhen. Dann wäre Männern wie ihm geholfen. Er handelte eindeutig aus Not. Viele von und würden gleich handeln, wenn sie hundgern würden!
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omo - ↑43↓4
schluss mit der kuscheljustiz! ich fordere die höchststrafe, ansonsten ist das ja geradezu ein einladung für alle ganoven, ihrem hobby zu fröhen! wer denkt denn an all die opfer und geschädigten? also: strafe absitzen und auf nimmerwiedersehen!!!
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