Grossraubtiere | Nach dem Nicht-Entscheid der Walliser Regierung
Walliser Kantonsrichter müssen über Abschussverfügung eines Wolfs urteilen
WWF und Pro Natura sowie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ziehen ihre Beschwerden gegen eine Abschussverfügung eines Wolfes im Augstbordgebiet vom vergangenen Sommer ans Walliser Kantonsgericht weiter.
Der Walliser Staatsrat hat sieben Monate nach Eingang der Beschwerden des WWF/Pro Natura einerseits sowie des BAFU andernseits Ende April 2016 entschieden, nicht auf diese einzutreten. Die Beschwerdeführer haben 30 Tage Zeit, ihre Einwände auf die nächsthöhere Instanz, also ans Walliser Kantonsgericht, weiterzuziehen.
Von diesem Recht haben nun sowohl die Umweltverbände als auch das BAFU innert der gesetzlich vorgeschriebenen Frist Gebrauch gemacht, wie eine Nachfrage des «Walliser Boten» vom Donnerstag ergab. «Wir können bestätigen, dass das BAFU die Beschwerde ans Walliser Kantonsgericht weiterzieht», sagt Rebekka Reichlin, Informationsbeauftragte des BAFU. Mit Verweis auf ein laufendes Verfahren äussert sie sich inhaltlich nur knapp: «Die Abschussverfügung verstösst gegen Bundesrecht.»
Schelte und Lob vom WWF
Ausführlicher erklärt sich der WWF zum Weiterzug ans Kantonsgericht: «Die Beschwerde soll dazu dienen, zu definieren, was zumutbare Herdenschutzmassnahmen sind. Aus Sicht des WWFs ist klar, dass Absichtserklärungen dafür nicht ausreichen. Die Augstbord-Region ist seit Jahren regelmässig Wolfsgebiet. Die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen ist somit für die Nutztiere dringend nötig und man sollte heute schon weiter sein. Will der Kanton schadenstiftenden Wölfe abschiessen, ist gemäss Wolfskonzept ein funktionierender Herdenschutz zwingend notwendig.»
Es habe sich gerade in in den letzten Wochen gezeigt, dass viele Tiere auch auf den Heimweiden nur ungenügend geschützt seien und die Vorgaben für einen funktionierenden Herdenschutz dort, wo es Schäden gab, in vielen Fällen nicht eingehalten worden seien. Es müsse deshalb mit weiteren Schäden gerechnet werden.
Lob vom WWF gibt es hingegen für die neue Herdenschutzpolitik des Kantons Wallis, wie sich kürzlich unter CVP-Staatsrat Jean-Michel Cina definiert worden ist. «Wir begrüssen, dass sich die Amtsstellen und die Politik ernsthaft mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Dabei gibt es sicher noch Verbesserungsbedarf.»
Präzedenzfall?
Der Staatsrat begründet sein Nicht-Eintreten auf die Beschwerde einerseits damit, dass sich die Situation mit Wolfsrissen im Wallis jedes Jahr anders darstelle. Aus diesem Grund bestehe kein öffentliches Interesse an der Klärung der grundsätzlichen Fragen. «Die Probleme auf den Frühlingsweiden in den letzten Wochen haben aber genau aufgezeigt, dass bereits wieder eine vergleichbare Situation auftritt wie letzten Sommer», kontert der WWF. Wieder würden Schafe gerissen und es sei unklar, ob die Schutzmassnahmen ausreichend waren. «Diese Beispiele zeigen, dass sehr wohl ein öffentliches Interesse an der Klärung der grundsätzlichen Fragen bezüglich des zumutbaren Herdenschutzes besteht», so der WWF.
Interessant wird sein, zu welchem Urteil das Kantonsgericht in der Streitfrage kommen wird. Es wird kaum die Rolle des Staatsrats übernehmen und einen Entscheid zur Beschwerde fällen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Kantonsgericht das Dossier zurück an die zuständigen Amtsstellen schickt mit der Anweisung, auf das Dossier einzutreten und einen Entscheid zu fällen. Je nach Ausgang steht den Beschwerdeführern dann der Weg über das Kantonsgericht zum Bundesgericht offen.
zen
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Kommentare
Osgi - ↑1↓2
Lieber Michael C.
Es gibt auf der Welt noch viele schöne Ort wo man noch ohne Auto , Wasser , Strom , Haus ,etc.
leben kann .
Wenn du das geniessen willst , mache diesen Schritt und geniesse die Natur .
Viel glück in deinem neuen Lebensabschnitt !!!!
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Gattlen hagi - ↑9↓5
In graubünden gibt es viele
Knebelverträge, bei der absolutes redeverbot herrscht. Aber alle einheimischen kann man nicht knebeln.
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Stüdi - ↑19↓10
Fakt ist, das die einzigen zumutbaren Herdenschutzmassnahmen Abschüsse sind! Das hat nichts mit Politik zu tun. Diese ausgesetzten schadenbringende Wölfe müssen weg. Ob dies Gerichte bzw. Wolfsbefürworter einsehen wollen oder nicht. Erwachen und Aufräumen. Es geht schon längst nicht mehr um Zäune, Hunde oder gerisse Schafe. Der Wolf gehört nicht in Zivilsation. Das Wallis ist Lebensraum für Menschen und Tiere und kein Wildtierpark. Und glaubt nicht die Märchen betreffend was in Graubünden funktioniert. Hinfahren und den Einwohnern Zuhören...
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Michael C. - ↑3↓17
Der Wolf lebte schon überall auf der Welt, bevor der Mensch ihm seinen Lebensraum strittig machte und ihn durch Bejagung an den Rand der Ausrottung brachte...
Wl-Lute - ↑58↓4
Es geht bei der ganzen Wolfssituation längst nicht mehr um den Wolf selbst , die ganze Angelegenheit ist mitlerweile nur mehr ein politisches Kräftemessen .
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Piero - ↑62↓17
Haben die und die Richter sonst nichts zu tun? Es kann ja nicht genug kosten. Uns geht es einfach zu gut.
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Markus Wild - ↑12↓23
Gerichte sprechen Recht, genau das haben sie auch in diesem Fall zu tun, und zwar zu recht. Dass es uns zu gehen soll, wenn Gerichte ihre Arbeit tun, ist ein seltsamer Gedanke. Jedenfalls geht es Menschen und Tieren dort, wo Gerichte das nicht tun, schlecht. Billigere Loesungen als Gerichte gibt es immer, man findet sie in Unrechtsstaaten.