Umwelt | IG Quecksilber mit klarer Forderung
Bodeneigentümer nicht zur Kasse beten
Wer durchs Quecksilber geschädigt wurde, darf nun nicht auch noch für die Sanierung seines belasteten Grundstücks zur Kasse gebeten werden. Diese Forderung richtet die IG Quecksilber an die Adresse der Lonza.
Möglich wäre ein solches Szenario mittels des juristischen Begriffs des "Zustandsstörers", wie Norbert Salzgeber, Co-Präsident der IG, befürchtet. Wer beispielsweise trotz Wissen um die Verunreinigung seines Grundstücks auf diesem gebaut habe, könne finanziell belangt werden. Allerdings: im Rahmen der Verhandlungen zwischen IG, Lonza, Kanton und Gemeinden würde sich wohl eine Lösung abzeichnen.
Zugleich fordert die IG von der Lonza eine Entschädigung für Nutzungseinschränkungen. Da einige Grundstückseigentümer auf die Nutzung eines Gemüsegartens oder Spielplatzes verzichten mussten, sollten diese nun vom Chemieunternehmen symbolisch entschädigt werden.
Schliesslich verlangt Salzgeber, dass raschestmöglich mit der Sanierung der belasteten Parzellen begonnen werde – der diesbezügliche Termin sei bereits mehrfach verschoben worden.
Mehr zu den Forderungen der IG Quecksilber lesen Sie im Walliser Boten vom Mittwoch, 28. Juni.
pac
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar