Justiz | Burkhalter stärkt Pitteloud den Rücken
Bundesanwaltschaft kann Vorwürfe gegen Ex-Botschafter abklären
Die Bundesanwaltschaft kann die Vorwürfe gegen den früheren Botschafter in Kenia, Jacques Pitteloud, wegen versuchter Nötigung abklären. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die Bundesanwaltschaft dazu ermächtigt.
Eine solche Ermächtigung braucht es gemäss geltendem Recht, wenn ein Angestellter des Bundes einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, die sich auf seine amtliche Tätigkeit oder Stellung bezieht, wie das EJPD am Donnerstag mitteilte.
Zweck dieses Ermächtigungsverfahrens ist es nicht, zu entscheiden, ob ein Straftatbestand erfüllt ist. Es sagt auch nichts über Schuld oder Unschuld der angezeigten Person aus. Diese Fragen sollen im nachfolgenden Strafverfahren näher geprüft werden.
Pitteloud selber sowie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hätten sich für die Erteilung der Ermächtigung ausgesprochen und begrüssten es, dass die Vorwürfe untersucht werden könnten, heisst es weiter.
Hintergrund der allfällig strafrechtlich relevanten Aktivitäten des Ex-Botschafters und früheren Nachrichtenkoordinators des Bundes bildet die Korruptionsaffäre Anglo-Leasing in Kenia. 2006 waren im Zuge der Affäre mehrere kenianische Regierungsmitglieder wegen schweren Korruptionsvorwürfen zurückgetreten.
Über Staatsaufträge für Scheinfirmen sollen umgerechnet mehr als 250 Millionen Franken aus der Staatskasse abgezweigt worden sei. Ein Teil des Geldes soll auch in die Schweiz geflossen sein, wo auch Gelder blockiert wurden. Es kam zu einem Rechtshilfeverfahren mit Kenia.
Zwei Kenianer, die im Rahmen der Korruptionsaffäre beschuldigt wurden, gehen davon aus, dass Pitteloud aufgrund des Rechtshilfeverfahrens detailliert über die an sie gerichteten Vorwürfe informiert war. Er soll sich auch im kenianischen Fernsehen über sie ausgelassen haben.
Klage zunächst nicht Folge geleistet
Ursprünglich hatte die Bundesanwaltschaft entschieden, einer Klage der beiden Kenianer wegen versuchter Nötigung, Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses keine Folge zu geben. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschied jedoch anders. Auf Beschwerde der beiden Kenianer hin forderte sie die Bundesanwaltschaft auf, den Vorwurf der versuchten Nötigung abzuklären.
Als Begründung wird im Beschwerdeentscheid etwa ein SMS-Verkehr vom Mai 2014 wiedergegeben, den der Ex-Botschafter mit den beiden Kenianern führte, nachdem er diesen einen "Vorschlag" zur gütlichen Regelung der Angelegenheit unterbreitet hatte. Er soll ihnen gegen die Bezahlung von 50 Millionen Franken zugesichert haben, für die Einstellung des Verfahrens wegen Geldwäscherei in der Schweiz besorgt zu sein.
Pitteloud selber stellte sich im Gegensatz zur Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts auf den Standpunkt, dass diese SMS nicht als Drohungen qualifiziert werden könnten. Zunächst gab er an, als Privatperson gehandelt zu haben. Später jedoch habe er präzisiert, dass er auf Weisung des Bundesanwalts hin tätig geworden sei.
Widersprüchliche Aussagen
Tatsächlich hat die Bundesanwaltschaft mündlich und schriftlich festgehalten, dass sie Pitteloud keinen Auftrag erteilt oder irgendwelche Instruktionen gegeben habe. Aussenminister Didier Burkhalter stellte sich demgegenüber überraschend hinter Pitteloud und sagte sogar, dieser habe "in Absprache mit der Bundesanwaltschaft" im Interesse der Schweiz agiert.
Pitteloud war nach seiner Tätigkeit als Nachrichtenkoordinator 2010 zum Botschafter der Schweiz für Kenia ernannt worden und nahm von Nairobi aus auch die Schweizer Interessen in Ruanda wahr. Er ist inzwischen zum Chef der Direktion für Ressourcen im EDA ernannt worden und für Personal, Finanzen und das Netz der Auslandvertretungen verantwortlich.
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