«Fall Crossrail» | Beträchtliche Lohn-Spannweite im Schienengüterverkehr
BAV beurteilt Crossrail-Löhne als branchenüblich
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beurteilt die Löhne der italienischen Crossrail-Lokführer mit Dienstort in Brig als branchenüblich und damit gesetzeskonform.
2015 hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Zusammenhang mit einer von der Gewerkschaft SEV eingereichten Anzeige entschieden, dass die Löhne der von Crossrail neu angestellten italienischen Lokführer mit Dienstort Brig für den Verkehr mit Italien branchenüblich sind. Nach einer Beschwerde des SEV beim Bundesverwaltungsgericht beauftragte dieses das BAV, die Arbeitsbedingungen der Branche der schweizerischen Eisenbahnverkehrsunternehmen zu ermitteln, die im grenzüberschreitenden Schienenverkehr tätig sind. Gestützt darauf sollte die Branchenüblichkeit definiert werden.
Die Erhebung der Arbeitsbedingungen bei zehn im Schienengüterverkehr tätigen Schweizer Unternehmen durch das BAV hat nun ergeben, dass auch ohne den «Fall Crossrail» bei den in der Schweiz ansässigen, im internationalen Schienengüterverkehr tätigen Transportunternehmen bereits eine beträchtliche Spannweite bei den Löhnen besteht. Der Unterschied zwischen den höchsten und tiefsten Löhnen beträgt rund 20 Prozent. Die Entschädigungen seien das Resultat von Lohnverhandlungen und würden Marktverhältnisse abbilden.
Für die Beurteilung des Falls «Crossrail» ist laut BAV zu berücksichtigen, dass die Lokführer in Italien wohnhaft sind und rund 70 Prozent ihrer Arbeit dort leisten, wo die Lebenshaltungskosten rund 30 Prozent tiefer sind als in der Schweiz. Sie hätten so mehr Kaufkraft als Lokführer, die in der Schweiz wohnen und schwergewichtig hier arbeiten. Unter Berücksichtigung dieser Umstände sei eine Differenz von rund 15 Prozent gegenüber den bisher tiefsten Löhnen für in der Schweiz tätige Lokführer gerechtfertigt und die bei Crossrail bezahlten Löhne seien somit als branchenüblich und damit gesetzeskonform einzustufen.
Der Streit um die Crossrail-Löhne begann, als das Unternehmen italienische Lokführer, die zuvor in Domodossola gearbeitet hatten, in Brig anstellte. Sie verdienen dort zwar mehr als in Italien, erhalten aber nicht den in der Schweiz üblichen Lohn. Dem SEV zufolge verdienen sie nur rund 3600 Franken Lohn, während ein in der Schweiz angestellter Lokführer durchschnittlich 5300 bis 5700 Franken erhält. Crossrail selbst sprach bei früheren Gelegenheiten von rund 4000 Franken netto und betonte, dass den Lokführern eine fünfmonatige Ausbildung bezahlt werde, damit sie auch in der Schweiz fahren dürfen.
pd/map
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar