Arbeitsrecht | Einigung beim GAV zwischen Spital Wallis und Sozialpartner
Nacht- und Wochenend-Arbeit soll aufgewertet werden
Das Spital Wallis und die Sozialpartner konnten heute in Sitten eine Einigung beim Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erzielen. Von Änderungen betroffen sind insbesondere die Pausen und die Kompensation der Arbeit am Abend, während der Nacht, über die Wochenenden und an Feiertagen.
Die Pausen werden heute in den verschiedenen Abteilungen sehr unterschiedlich geregelt. Das Spital Wallis strebte aus Gründen der Gleichbehandlung eine Harmonisierung an. Der neue Vertrag klärt die Praxis und gewährleistet gleichzeitig eine kontinuierliche Pflege. Konkret haben die Angestellten, welche während ihrer Arbeitszeit die Abteilung nicht verlassen können oder erreichbar sein müssen, Anrecht auf eine Pause. Diese Pause gilt als Arbeitszeit. Andere gesetzlich verankerte Pausen gelten nicht als Arbeitszeit.
Das Spital Wallis und die Sozialpartner haben beschlossen, die Arbeit am Abend, während der Nacht, über die Wochenenden und an Feiertagen aufzuwerten und damit den erschwerten Bedingungen dieser Arbeit Rechnung zu tragen. Die Arbeit am Abend, während der Nacht, über die Wochenenden und an Feiertagen wird mit einer zusätzlichen Erhöhung von 5 Prozent, aufgeteilt zwischen 2017 und 2019, kompensiert: Erhöhung um 2,5 Prozent auf den 1. Januar 2017, d.h. eine Kompensation von 12,5 Prozent; Erhöhung um 2,5 Prozent auf den 1. Januar 2019, d.h. eine Kompensation von 15 Prozent.
Der Gesamtarbeitsvertrag zwischen dem Spital Wallis und seinen Mitarbeitenden wird um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
pd/map
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Kommentare
Katalin - ↑5↓4
Da darf jetzt dann niemand mehr mekern.
Gut verhandelt!
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