Lawinenniedergang | Kein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten
Strafverfahren in Zusammenhang mit Estelle Balets Tod eingestellt
Das Verfahren, welches nach dem Tod von Freeride-Weltmeisterin Estelle Balet zur Klärung der Umstände eröffnet wurde, ist nun eingestellt worden. Es lag laut Walliser Staatsanwaltschaft kein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten vor.
Am 19. April 2016 wurde die 21-jährige Freeride-Weltmeisterin Estelle Balet bei Dreharbeiten im Portalet bei Orsières von einer Lawine mitgerissen. Sie überlebte den Lawinenniedergang nicht.
Nach abgeschlossenem Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis das zur Klärung der Todesumstände von Estelle Balet eröffnete Verfahren ein. Es wurde festgestellt, dass kein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten als Ursache für ihren Tod vorlag.
pd/map
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