Heliskiing | Ablehnende Verfügung aufgehoben
Etappensieg für Alpenschutzorganisation gegen das BAZL
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) muss nochmals ein Gesuch der Mountain Wilderness Schweiz um Einsicht in Dokumente prüfen, die im Zusammenhang mit Helikopterflügen der Air Zermatt stehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine ablehnende Verfügung des BAZL aufgehoben.
Die Alpenschutzorganisation hatte im Mai 2014 beim Bundesamt das Gesuch gestellt, ein Schreiben des BAZL an die Air Zermatt und das entsprechende Antwortschreiben einsehen zu dürfen. Mountain Wilderness berief sich dabei auf das Öffentlichkeitsgesetz. Dieses regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten des Bundes.
Das BAZL stellte sich auf den Standpunkt, dass die betreffenden Dokumente nicht unter die Geltung dieses Gesetzes fielen, und verweigerte die Einsicht.
Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem am Dienstag publizierten Entscheid zum Schluss, dass das Öffentlichkeitsgesetz in diesem Fall angewendet werden muss. Es hat den Fall deshalb zur nochmaligen Beurteilung zurückgewiesen.
Mehrjährige Vorgeschichte
Die Auseinandersetzung zwischen dem BAZL und Mountain Wilderness geht auf eine Anzeige der Alpenschutzorganisation wegen zwei vermuteter illegaler Gebirgslandungen mit Helikoptern der Air Zermatt im April 2011 zurück.
Das Bundesamt sah aufgrund seiner Abklärungen davon ab, ein Straf- oder Administrativverfahren durchzuführen. Mountain Wilderness erhob in der Folge eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BAZL und erhielt im Oktober 2013 teilweise Recht.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kam zum Schluss, dass das BAZL seine Aufsichtspflicht gegenüber der Air Zermatt ungenügend wahrgenommen hatte.
Nach einer neuerlichen Prüfung der Sache kam das BAZL jedoch wiederum zum gleichen Ergebnis. Daraufhin stellte die Organisation das Gesuch um Einsicht in die beiden besagten Schreiben. (Urteil A-4186/2015 vom 28.01.2016)
sda
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Kommentare
Osky Burgener - ↑15↓6
Bitte erst Hirn einschalten. Ohne die Air Zermatt kann der Tourismus und Alpinismus keine Sicherheit garantieren. Als Laie denke ich, dass die Air Zermatt ohne das Nebengeschäft den Betrieb nicht mehr garantieren kann. Wollen wir das wirklich? Nebenbei: Hoffentlich bricht sich kein Anti - Landeplätzeaktivist oder dessen Kreis ein Bein und es gibt keinen Helikopter. Mit der Sicherheit spielt man nicht.
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Stefan Gsponer - ↑7↓7
Und bitte auch gerne sachlich bleiben. Ich bin sicher, dass die Rettung auch ohne die Spassfliegerei möglich ist - bei welcher ein paar Egoisten Fun haben und dafür alle andern Lärm hinnehmen müssen (und ein paar Gschäftlimacher noch einen vollen Geldbeutel). Die Rega macht's ja überall sonst vor. Die Air Zermatt ist im Gegensatz zur Rega jedoch eine Aktiengesellschaft und will als solche vor allem eins: Gewinn erwirtschaften. Ohne Rücksicht, auf nichts und niemanden. Nicht einmal auf Gesetze, denn das BAZL deckt als fliegerfreundliche Institution natürlich die Flieger.
Safety first, aber die Lebensqualität sollte man auch nicht sinnlos aufs Spiel setzen!
Bim Julen - ↑14↓28
Heliskiing sollte ganz verboten werden. Dieser Nonsens für wenige Gutbetuchte, die Bergbahnen nicht anderen Leuten nutzen wollen, belästigt alle anderen Touristen und belastet total unnötig die Natur.
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