Justiz | Geldstrafe unter Ansetzung einer vierjährigen Probezeit
Familienvater wegen Züchtigung des Sohnes schuldig gesprochen
Ein Familienvater aus dem Oberwallis ist wegen Züchtigung seines Sohnes der mehrfachen einfachen Körperverletzung sowie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen worden.
Ein zweifacher Familienvater aus dem Oberwallis hat einen seiner Söhne vier bis fünf Mal im Jahr, teilweise massiv, körperlich gezüchtigt, in dem er ihm mit dem Ledergürtel auf die nackte Haut schlug. Zum Teil wurde der Sohn von seinem Vater auch mit der flachen Hand geschlagen. Die wiederholten Schläge führten zu Hämatomen am Körper des Sohnes sowie zu anhaltenden Schmerzen.
Laut Strafbefehl war der Vater mit seiner persönlichen, familiären sowie arbeitstechnischen Situation überfordert, neigte zu Gewaltausbrüchen und wandte in der Folge auch gegen seinen Sohn Gewalt an, sobald dieser seinen hohen Anforderungen nicht nachkam.
Polizei musste einschreiten
Dies war im April vor zwei Jahren der Fall, als die aus Sicht des Vaters mangelhaften schulischen Leistungen des damals 14-Jährigen dazu führte, dass er den Jungen in der Familienwohnung derart massiv mit einem Ledergürtel züchtigte, dass die Polizei einschreiten musste.
Die Schläge führten zu Hämatomen und blutigen Striemen an den Schultern, am Rücken und an den Oberarmen des Jungen. Er wurde im Anschluss an die Intervention ins Spital gebracht – dies zur Erstversorgung und um abzuklären, ob die Schläge allenfalls zu inneren Verletzungen geführt hatten. Die wiederholten körperlichen Züchtigungen führten zudem zu grosser Angst des Sohnes vor dem Vater. Die Spuren der Gewalt versteckte er jeweils mit Kleidung vor den Blicken der Mitschüler und Lehrer.
Im November wurde der Vater nun von der Staatsanwaltschaft Oberwallis mittels Strafbefehl der mehrfachen einfachen Körperverletzung und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 65 Franken, insgesamt 11'050 Franken, bestraft. Der Vollzug dieser Geldstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von vier Jahren aufgeschoben. Zudem wird der Vater mit einer Busse von 500 Franken belegt. Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 800 Franken trägt er ebenfalls.
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Kommentare
. - ↑5↓22
Zerreisst euch nur eure Mäuler. Keiner von euch hat nur eine blasse Ahnung
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Serkan - ↑1↓4
Danke für die Sachlichkeit, so macht es Freude, zu diskutieren.
Aber wie gesagt, 20 Jahre Knast wären sicher besser. Bitte erwirb die nötigen Ausbildungen und werde Richter, dann kannst du das Unheil aus der Welt schaffen.
zGuschti meinti - ↑3↓1
Ja natürlich Serkan, deine Meinung ist ja allgemein bekannt!
Wenn das Familienoberhaupt ab und zu mal ein paar Främkli hinblättert so hat es auch das Recht, alles was sich um ihn herum bewegt, grün und blau zu schlagen. So,ganz nach Serkans Motto: "Wer zahlt befielt" PFUI!!!
Serkan - ↑9↓3
Sollte doch langsam bekannt sein, dass die Leute in den Kommentarspalten besser Bescheid wissen gestützt auf einen 1815-Bericht als diese Richter, die sich durch die Akten mühen, auf ihren Erfahrungsschatz zurückgreifen und der Lage der Familie Rechnung tragen und deshalb nicht das Familienoberhaupt, das bspw. für den Unterhalt der Familie zuständig ist, ist den Knast stecken.
Wer braucht da Richter, wenn wir Kommentarspalten haben. Günstiger ist es allemal, wenn der Guschti die Sache nun übernehmen würde.
zGuschti meinti - ↑10↓2
Wieso klärst Du uns "Maulzerreisser" denn nicht auf? Der obige Bericht erzählt eine sehr traurige und höchst kriminelle Geschichte, die einmal mehr von der Staatsanwaltschaft als Bagatelle eingestuft wurde. Ich empfinde es nicht nur lächerlich, sondern im höchsten Masse schandhaft, solche Urteile zu sprechen!
Wenn ich mich tatsächlich irre, dann kläre mich auf BITTE!
fritz - ↑9↓0
was soll denn jetzt dieser Kommentar?
Beobachter - ↑18↓6
Ein Urteil kann in dieser heiklen familiären Situation nur schwer helfen. Hoffen wir für die ganze Familie, dass der Vater aus seinen Fehlern lernt und seinem Sohn viel Kraft um die Situation zu bewältigen. Eine Familie ist und bleibt das wichtigste Glied in unserer Gesellschaft.
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Serkan - ↑11↓2
Lieber Guschti
nun erkläre mir mal, wie eine Gefängnisstrafe hier für eine Verbesserung der familiären Situation sorgen sollte.
Der Vater ist wahrscheinlich Ernährer der Familie. Wenn die Kinder minderjährig sind und die Mutter ggf. gar nicht oder wenig arbeitet, wird die Familie in die Sozialhilfe gedrängt. Hilft das etwa den Kindern?
Von der sozialen Stigmatisierung ("der Vater von denen ist nun im Knast") brauchen wir noch nicht mal zu reden.
Dass es wahrscheinlich besser wäre, wenn man die Familie entzweit und der Vater dann Unterhalt zahlen soll, ist eine andere Geschichte.
Aber jedenfalls urteilt ein Richter unter Anbetracht der Umstände und 20 Jahre Knast für den Vater wären erstens völlig überrissen und zweitens würde davon niemand profitieren.
zGuschti meinti - ↑19↓12
Wer redet denn da noch von "Familie"? Eine Familie ist etwas anderes, die besteht aus Mitgliedern, als Menschen und nicht aus einem Tyrannen, der die andern halb tot prügelt! Das ist keine Familie mehr!
Michaela - ↑24↓9
Ein blanker Hohn oder lächerlich ist das Urteil: "...Probezeit von 4 Jahren"
Es ist ja erwiesen, dass der Vater mit jeglichen Situationen der Kindererziehung überfordert ist!
Das Wort Probezeit kommt von probieren und was soll oder kann da noch probiert werden, auf Kosten der Kinder?
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zGuschti meinti - ↑15↓15
Oh Mann, oh Mann, oh Mann.... wielange noch?
Wieviele Kinderleben müssen noch zerstört werden?
Wann nimmt unsere verkuschelte Justizia endlich mal ihr Brett vor dem Kopf weg und schaut die Realität an? Wann werden solche Täter endlich ein einziges mal gebüsst und nicht jedesmal von neuem dazu ermutigt in voller Absicht und Gewalt weiter zu machen? Dieser Kerl gehört für mindestens 20 Jahre hinter Gitter!
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