Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) | Festsetzung der Einkommensgrenze für Haushaltszulagen
Einmalige Zulage von 1'350 Franken
Der Staatsrat hat die Einkommensgrenze festgelegt, welche im Jahr 2015 den Anspruch auf eine Haushaltszulage des Familienfonds regelt. Ausbezahlt wird Ende Dezember.
Diese ist analog der 110-Prozent-Grenze für die Prämienverbilligung der Krankenkasse. Zirka 11'200 Familien werden Ende Dezember eine einmalige Haushaltszulage von 1'350 Franken erhalten, wie an der Staatsratssitzung beschlossen wurde.
Insgesamt wird ein Totalbetrag von rund 15'120'000 Mio. Franken an die bezugsberechtigten Familien verteilt, welcher dem kantonalen Familienfonds entnommen wird.
Dieser Fonds wird durch die jährlichen Beiträge der zugelassenen Familienzulagenkassen des Kantons auf der Basis eines Beitrags von 0.16 Prozent der beitragspflichtigen AHV-Löhne und Einkommen finanziert.
pd/rul
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