Kanton | Revision des Gesetzes über die Kantonspolizei
Polizeigesetz der Gegenwart anpassen
Der Staatsrat hat das Departement für Bildung und Sicherheit (DBS) ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren für den Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei zu lancieren. Das bestehende Gesetz aus der Mitte des letzten Jahrhunderts soll heutigen Anforderungen angepasst werden.
Das gegenwärtige Gesetz über die Kantonspolizei wurde am 20. Januar 1953 verabschiedet und trat am 1. Januar 1955 in Kraft. Seither fanden mehrere Teilrevisionen statt als indirekte Folgen auf neue oder revidierte eidgenössische oder kantonale Gesetze, informiert der Kanton in einer Mitteilung. Die Herausforderungen bezüglich Sicherheit der 50er Jahre würden sich deutlich von der gegenwärtigen Realität unterscheiden. Das habe dazu geführt hat, das Gesetz über die Kantonspolizei total zu revidieren.
Der inzwischen erarbeitete Vorentwurf konzentriert sich laut Kanton einerseits auf die Strukturen des Polizeicorps und aktualisiert die rechtlichen Grundlagen bezüglich Interventionen sowie Handlungsmöglichkeiten der Kantonspolizei vor Ort. Die Interessenabwägung zwischen der Notwendigkeit einer Polizeiintervention für die Aufrechterhaltung der Ordnung und dem Schutz der grundlegenden Rechte seien bei der Ausarbeitung ständig beurteilt worden.
Im Übrigen schaffe der Vorentwurf die nötigen Rechtsgrundlagen für die Verrechnung von Dienstleistungen der Polizei, was zugleich auch verschiedene parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema beantworte. Die Fragen der Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Ortspolizeien werden ebenfalls präzisiert. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sehen vor, dass die Gemeinden über ein Gemeinde- oder interkommunales Polizeicorps verfügen, um ihre Aufgaben der örtlichen Polizei wahrzunehmen.
pd / pmo
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