Bundesgericht | Beschwerde wurde abgewiesen
Giroud unterliegt in Sachen Steueraffäre gegen den Staatsrat
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Weinhändlers Dominique Giroud im Zusammenhang mit der Offenlegung seines Steuerdossiers gegenüber der Geschäftsprüfungskommission des Walliser Grossen Rates abgewiesen. Das Kantonsgericht hatte entschieden, dass es den Beschluss des Staatsrats nicht überprüfen muss.
Giroud wehrte sich gegen die Offenlegung seiner Steuerdaten gegenüber der Geschäftsprüfungskommission (GPK), weil damit das Steuergeheimnis verletzt würde. Er forderte vom Staatsrat deshalb eine anfechtbare Verfügung. Dieser hatte aufgrund des gegen Giroud und seine Firma eröffneten Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahrens die Herausgabe der Daten bewilligt, um das Verhalten der Behörden rund um die Steueraffäre Giroud aufzuklären.
Wie das Bundesgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil festhält, war das Kantonsgericht zurecht nicht auf die Beschwerde von Giroud eingetreten. Der Grund: Die parlamentarische Oberaufsicht der GPK hat vorwiegend politischen Charakter. Das kantonale Verfahrensrecht schliesst eine gerichtliche Überprüfung von Entscheiden in dem Zusammenhang aus.
Damit wird die in der Bundesverfassung verankerte Garantie auf Zugang zu gerichtlicher Prüfung nicht verletzt. Die Bundesverfassung erlaubt der Eidgenossenschaft und den Kantonen nämlich, Ausnahmen von diesem Grundsatz vorzusehen.
Gemäss Bundesgerichtsgesetz können die Kantone zur Prüfung von Entscheiden mit vorwiegend politischem Charakter anstelle eines Gerichts eine andere Behörde einsetzen. Die parlamentarische Obersicht hat einen solchen Charakter, weshalb eine gerichtliche Prüfung durch das Walliser Recht ausgeschlossen werden darf.
Das Bundesgericht stellt in seinem Urteil darüber hinaus fest, dass das Steuergeheimnis von Giroud durch die Offenlegung gegenüber der GPK nicht berührt wird.
Bericht bereits erschienen
Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud war im Juli 2014 wegen Steuervergehen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er musste hinterzogene Steuern begleichen. Giroud hatte eingeräumt, in den Jahren 2005 bis 2009 nicht seine ganzen Einkünfte versteuert zu haben.
Die GPK veröffentlichte ihren Bericht bereits Mitte Januar. Ihre Untersuchung konnte sie trotz des laufenden Gerichtsverfahrens durchführen. Sie kam zum Schluss, dass der Kanton keine schwerwiegenden Fehler begangen habe.
Als Folge der Affäre Giroud wurden jedoch die Ausstandsregeln für Mitglieder der Kantonsregierung angepasst. Die Kontrolle der Steuerverwaltung wurde jedoch nicht ausgebaut.
Eine weitere Strafuntersuchung gegen den Weinhändler wegen unzulässigen Weinverschnitts wurde Anfang Dezember eingestellt. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass der Inhalt der betroffenen Weinflaschen gesetzeskonform war.
Gegen Giroud und drei weitere Personen läuft zudem im Kanton Genf ein weiteres Strafverfahren wegen Hackerangriffen auf Computer von Journalisten. Wegen dieser Vorwürfe sassen die vier Personen vom 11. bis am 25. Juni 2014 in Genf in Untersuchungshaft. (Urteil 2C_1006/2014 vom 24.08.2014)
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Kommentare
Biner Susi - ↑7↓0
Ja Fränzi, Jesus konnte aus Wasser Wein machen, Giroud scheint dies nicht so richtig zu gelingen.
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Fränzi Julen - ↑5↓1
Das passiert halt, wenn man sich für Gott hält und glaubt über den Gesetzen zu stehen.
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