Skigebiete | Abstimmung findet wie geplant statt
Justiz vor Fusion zweier Skigebiete im Unterwallis eingeschaltet
Vor der geplanten Fusion zwischen den beiden Unterwalliser Skigebieten Téléveysonnaz und Télénendaz ist es zu einem juristischen Streit gekommen. Drei Minderheitsaktionäre von Télénendaz schalteten die Justiz ein, um eine Abstimmung zur Fusion zu verhindern - jedoch vergeblich.
Das Bezirksgericht Hérens-Conthey lehnte die von den Minderheitsaktionären geforderten superprovisorischen Massnahmen ab. Die Abstimmung zur Fusion an der Generalversammlung von Télénendaz vom Freitag kann damit wie geplant stattfinden.
Der Anwalt und Notar Pierre Délèze, der die Minderheitsaktionäre vertritt, bestätigte am Mittwoch der Nachrichtenagentur sda einen Bericht des Radiosenders Rhône FM. Nach Ansicht des Gerichts seien superprovisorische Massnahmen nicht angezeigt.
Die drei Minderheitsaktionäre könnten, wenn sie wollten, die Fusion auch nach der Abstimmung noch anfechten, begründete das Gericht laut Délèze den Entscheid. Die drei Minderheitsaktionäre hatten die Abstimmung vertagen wollen, bis alle geforderten Dokumente zur Fusion vorliegen. Sie hätten weder den Einschätzungsbericht noch Einblick in die Buchhaltung der beiden Gesellschaften erhalten, sagte Délèze.
Das Skigebiet Téléveysonnaz hat der Fusion bereits zugestimmt. Sie sorgt jedoch nicht überall im Verbund «4 Vallées», zu dem auch Verbier und Thyon gehören, für Begeisterung.
Die Bergbahnen Téléverbier, die rund 13 Prozent der Aktien von Télénendaz halten, lehnen die Fusion ab. Für sie ist nur eine Fusion aller vier Gebiete zweckmässig.
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