Gesundheit | Grippeimpfung in der Apotheke
Kampfansage gegen die Grippe
In einigen Walliser Apotheken wird ab diesem Herbst die Impfung gegen die saisonale Grippe (Influenza A und Influenza B an) angeboten. Das von der Dienststelle für Gesundheitswesen, der Walliser Ärztegesellschaft und dem Walliser Apothekerverein pharmavalais initiierte Pilotprojekt will den Impfschutz der Bevölkerung gegen die Grippe verbessern.
In der Apotheke impfen lassen können sich Personen im Alter von 16 bis 65 Jahren, die bei guter Gesundheit sind und die keine Hausärztin oder keinen Hausarzt haben, diesen nur selten aufsuchen oder die Hausärztin bzw. der Hausarzt für eine längere Zeit abwesend ist.
Geimpft wird in separaten Räumlichkeiten unter strengen hygienischen Bedingungen. Die Apotheke kann für eine Impfung höchstens 30 Franken in Rechnung stellen, die von der obligatorischen Krankenpflege- versicherung nicht zurückerstattet werden, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Für die Impfung ist kein ärztliches Rezept erforderlich. Die Apothekerin oder der Apotheker stellt vor der Impfung mit einem vom Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse entwickelten Protokoll sicher, dass die Person keinerlei bekannte Komplikationsrisiken aufweist.
Im Zweifelsfall wird die Person an eine Ärztin oder einen Arzt verwiesen. Gegen die Grippe impfen dürfen nur Apothekerinnen und Apotheker, die eine Weiterbildung absolviert haben und über den Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme verfügen. Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat eine Liste mit den Apothekerinnen und Apotheker zusammengestellt, die impfen dürfen. Sie werden auf der Seite www.vs.ch/web/ssp/grippe aufgeführt.
pd/noa
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