Nationalfeiertag | Es darf geböllert werden
Kein Feuerverbot für 1. August
Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dazu geführt, dass sich die Waldbrandgefahr im ganzen Wallis entschärft hat. Entsprechend wird der Kanton kein allgemeines Feuerverbot für die Feierlichkeiten zum 1. August erlassen.
Dennoch bleibe die Waldbrandgefahr lokal erheblich, wird gewarnt. Deshalb werden Gemeinden und Privatpersonen bei den Feiern zum Nationalfeiertag aufgefordert, vorbeugende Brandschutzmassnahmen zu berücksichtigen. Jedes Feuer muss zudem bis zum Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht werden.
Im Übrigen wird daran erinnert, dass gemäss kantonalem Waldgesetz das ganze Jahr über jegliche Handlung verboten sei, die zu Feuerschäden oder Waldbränden führen könne. Feuer im Wald oder in Waldesnähe dürfen nur an hierfür von den Gemeinden bezeichneten oder offensichtlich gefahrlosen Stellen entfacht werden (zum Beispiel offizielle Grill- und Campingplätze).
Wer einen Waldbrand bemerkt, soll sofort Alarm schlagen und die Feuermeldestelle unter der Telefonnummer 118 benachrichtigen.
pd/map
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