Strassenverkehr | NAF: Fast 13 Millionen Franken aus dem Wallis
Mehr Gemeinden sollen Bundesgelder für Verkehrsprojekte erhalten
Der neue Strassenfonds NAF finanziert nicht nur Autobahnen, sondern auch Agglomerationsprogramme. Dafür stehen jährlich knapp 400 Millionen Franken zur Verfügung. Das ist zwar mehr als bisher, doch haben auch mehr Agglomerationen Anspruch auf Beiträge.
Der Bundesrat hat am Mittwoch mehrere Verordnungsänderung im Zusammenhang mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) in die Vernehmlassung geschickt. Teil des Pakets ist die Liste der beitragsberechtigten Agglomerationen und Städte.
Keine Streichungen
Obwohl sich der städtische Raum in den letzten Jahren stark verändert hat und die Definition der Agglomeration angepasst wurde, sollen keine Agglomerationen aus der Liste gestrichen werden. Im Bericht zu den Vernehmlassungsvorlagen ist von «Akzeptanzproblemen» die Rede, wo Gemeinden oder ganze Agglomerationen die Beitragsberechtigung verlieren würden.
Aufgrund der neuen Datenlage soll die Liste aber um rund 200 Gemeinden sowie die Kantonshauptorte Sarnen und Appenzell ergänzt werden. Unter den Berechtigten sind auch rund drei Dutzend ausländische Gemeinden im Rheintal.
Im Rahmen der NAF-Vorlage übernimmt der Bund weiter 400 Kilometer Strassen von den Kantonen. Diese beteiligen sich jährlich mit insgesamt 60 Millionen Franken an den Kosten. Dazu soll der Kanton Wallis 12,31 Millionen Franken beitragen, Bern 8,66 Millionen, Graubünden 8,45 Millionen, Basel-Landschaft 6,93 Millionen und Zürich 6,49 Millionen Franken.
Elf weitere Kantone leisten kleinere Beiträge. Schaffhausen erhält 0,85 Millionen Franken vom Bund, weil der Kanton mehr Strassenkilometer übernimmt, als er abgibt.
Ladestationen auf Rastplätzen
Gestützt auf die neuen Rechtsgrundlagen hat das Bundesamt für Strassen künftig die Möglichkeit, auf Rastplätzen Anlagen für die Abgabe von alternativen Antriebsstoffen bewilligen. In der Regel dürfte es sich um Ladestationen für Elektroautos handeln. Wegen der hohen Investitionskosten können Bewilligungen für bis zu 20 Jahre ausgestellt werden. Heute sind auf Rastplätzen nur mobile Verpflegungsstände erlaubt.
Die Stimmberechtigten haben der NAF-Vorlage am 12. Februar mit 62 Prozent Ja zugestimmt. Damit wird für die Finanzierung der Nationalstrassen und von Agglomerationsprojekten ein unbefristeter Fonds geschaffen. Pro Jahr stehen rund 3 Milliarden Franken zur Verfügung.
Die Rechtsgrundlagen sollen am 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden. Einzig die Bestimmungen, die die Übernahme der kantonalen Strecken ins Nationalstrassennetz betreffen, treten erst 2020 in Kraft. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. Juni 2017.
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