Grossraubtiere | Franz Ruppens Bedenken zurückgewiesen
«Muss immer zuerst etwas geschehen?»
Ende Mai ist der Bär in den Kanton Bern zurückgekehrt – 190 Jahre nach seiner letzten Sichtung. Für SVP-Nationalrat Franz Ruppen ein Grund zur Sorge.
In der Fragestunde im Nationalrat am Dienstag wirft Ruppen deshalb die Frage auf, wie es nun weitergehen soll. Wie Doris Leuthard in ihrer Antwort betont, sieht der Bundesrat derzeit keinen Handlungsbedarf.
Beim erwähnten Bären handle es sich um ein menschenscheues junges Männchen. Obwohl sich das Tier bereits seit über einem Jahr in der Schweiz aufhalte, sei lediglich ein Schadensfall im Kanton Uri bekannt, der auf ihn zurückzuführen sei. «Zum jetzigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass dieser Bär unauffällig ist und keine Gefahr für den Menschen darstellt», so die Bundespräsidentin.
Das Konzept Bär Schweiz helfe den Kantonen, einen schweizweit einheitlichen und sachbezogenen Umgang mit einwandernden Bären zu finden. «Der Bär ist eine einheimische Tierart, die durch internationale Konventionen und das nationale Recht geschützt ist. Es besteht kein Anlass, sich nicht an diese Regelungen zu halten und die Einwanderung des Bären zu verhindern», schliesst Leuthard.
Gegenüber 1815.ch zeigt sich Nationalrat Franz Ruppen mit dieser Antwort nicht zufrieden: «Muss immer zuerst etwas geschehen, bevor man handelt?» Er betrachte dies als Zeichen, dass es nun höchste Zeit sei, mit dem Jagdgesetz und der Initiative zum Austritt aus der Berner Konvention vorwärts zu machen.
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