Justiz | 27-Jähriger Oberwalliser widersetzt sich polizeilichen Anweisungen
Nachtschwärmer rennt über Polizeiauto
In der vergangenen Adventszeit hatte ein Mann in der Briger Bahnhofsstrasse kein Gehör für Polizeianweisungen. Er lief kurzerhand über die Motorhaube und das Dach eines Dienstfahrzeuges. Nun hat ihn die Staatsanwaltschaft zu einer saftigen Busse verurteilt.
Ob allenfalls ein erhöhter Alkoholpegel, Schlaftrunkenheit oder gar Liebeskummer dazu führten, lässt sich aus dem aktuellen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberwallis nicht entnehmen. Fest steht, dass ein junger Oberwalliser am 18. Dezember 2016 frühmorgens um 01.45 Uhr im oberen Bereich der Briger Bahnhofstrasse auf einem der vollautomatischen Poller sass und sich dieser senkte als die Polizei heranfuhr.
Fast 2'400 Franken Sachschaden
Auf die polizeilichen Anweisungen der Beamten hin, die Strasse freizugeben, zeigte sich der Mann daraufhin nicht kooperativ. Er weigerte sich, die Polizisten passieren zu lassen. Der Mann liess es dabei nicht bewenden. Er nahm Anlauf, sprang auf die Motorhaube des Dienstfahrzeugs und lief kurzerhand über dessen Dach. Der daraus entstandene Sachschaden am Auto des Modells Skoda Octavia belief sich auf fast 2'400 Franken.
Vor wenigen Wochen wurde der 27-Jährige nun von der Staatsanwaltschaft Oberwallis der Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Er ist mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 130 Franken, was einer Geldsumme von 3900 Franken entspricht, bestraft worden. Die Strafe wurde aufgeschoben unter Ansetzung einer Probzeit von zwei Jahren. Direkt in die Tasche greifen muss der Verurteilte indes für die ebenfalls ausgesprochene Busse von 950 Franken sowie die Verfahrenskosten in der Höhe von 550 Franken. Für Zivilforderungen wurde der Kläger - in diesem Fall die Kantonspolizei - auf den Zivilweg verwiesen.
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