Rebbau | Kontrollsystem für die Weinlese
Kanton will Glaubwürdigkeit von AOC-Weinen garantieren
Der Staatsrat ändert die Verordnung über den Rebbau und den Wein, um die Rückverfolgbarkeit und die Glaubwürdigkeit der AOC Wallis zu garantieren. Diese Änderungen setzen eine Verbesserung der Weinkontrollsysteme um.
2014 beauftragte der Staatsrat eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe, die Kontrollsysteme für die Weinlese und die Weine im Wallis zu analysieren und nötige Verbesserungsmassnahmen vorzuschlagen.
Nach einer umfangreichen Vernehmlassung im Herbst 2015 überreichte der Staatsrat dem Grossen Rat die Änderungsvorschläge bezüglich des Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie des Gesetzes betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.
Hinsichtlich der Umsetzung der Verbesserungsmassnahmen passte er auch die Verordnung über den Rebbau und den Wein (VRW) an. Die wichtigsten Änderungen der VRW betreffen die Einrichtung eines Systems mit Produktionsrechten für jede Rebsorte, den optimalen Informationsaustausch unter den kantonalen und schweizerischen Kontrollinstanzen, die IT-Anwendung für die Rückverfolgbarkeit «e-vendange» sowie die Übertragung gewisser Kompetenzbereiche von der Dienststelle für Verbraucherschutz an die Dienststelle für Landwirtschaft.
Die Erneuerungen verbessern das Kontrollsystem durch die Schliessung der im Vorfeld identifizierten Lücken und stärken so das Vertrauen des Konsumenten. Die neue Verordnung über den Rebbau und den Wein tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
pd/noa
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