Justiz | Vorfall im Altersheim Brig
Pflegefachperson vom Vorwurf der Schändung freigesprochen
Im Zusammenhang mit einem Vorfall aus dem Jahr 2012 in der Demenzstation des Altersheims Brig, wurde einer Pflegefachperson vorgeworfen, sich an einer dementen Heimbewohnerin sexuell vergangen zu haben. Das Bezirksgericht Brig sprach diese nun vom Vorwurf der Schändung frei.
Wegen dem genannten Vorfall, der sich am 19. Dezember 2012 ereignet hatte, erhob die Staatsanwaltschaft Oberwallis am 3. August dieses Jahres beim Bezirksgericht in Brig Anklage gegen eine Pflegefachperson wegen Schändung.
Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Mitte November beantragte der Staatsanwalt einen Schuldspruch wegen Schändung und forderte für den Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.
Das Bezirksgericht Brig sprach den Beschuldigten nun vom angeklagten Vorwurf frei, da es nicht erwiesen sei, dass es an besagtem Tag tatsächlich zu einem sexuellen Übergriff durch die Pflegefachperson gekommen sei. Das Urteil des Bezirksgerichts ist nicht rechtskräftig und kann von den Parteien beim Kantonsgericht angefochten werden.
pd/map
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