Revision | Kantonales Arbeitsgesetz
Wettbewerb, Lohndumping und Schwarzarbeit effektiv bekämpfen
Knapp 50 Jahre später soll das kantonale Arbeitsgesetz grundsätzlich der aktuellen Berufssituation angepasst werden. Damit soll es möglich werden, unter anderem Schwarzarbeit als auch Lohndumping bekämpfen zu können.
Der Staatsrat hat den Entwurf zur Revision des kantonalen Arbeitsgesetzes an den Grossrat übermittelt. Dieses Gesetz wurde seit 1966 nicht mehr überarbeitet, abgesehen von einigen Teilanpassungen, wie die Staatskanzlei meldet.
Deshalb sei es unerlässlich gewesen, die kantonalen Bestimmungen über die Arbeitsbeziehungen vollständig zu überarbeiten. Dies in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz und der täglichen Anwendungspraxis. Dieser Entwurf schlägt sowohl eine Revision des kantonalen Arbeitsgesetzes als auch der Ausführungsgesetze zum Entsendegesetz und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vor.
Ziel sei es, bestimmte Praktiken, unter Berücksichtigung der sich immer schneller verändernden Arbeitswelt, der Technik sowie der geltenden Bundesgesetzgebung in diesen Bereichen, zu klären und zu verbessern. Die unterschiedlichen Berufe wie Sicherheitsingenieure, Arbeitsmediziner, Juristen und Arbeitsinspektoren sind dabei aufgefordert, in gemeinsamer Zusammenarbeit die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer zu beraten, damit es möglich wird, die Anzahl der Berufsunfälle und Berufskrankheiten durch gezielte vorbeugende Massnahmen zu verringern als auch unlauteren Wettbewerb, Lohndumping und Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen.
Zudem soll allen der Zugang zu einer effizienten Arbeitsgerichtsbarkeit ermöglicht und optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche für die Arbeitnehmer und die Wirtschaft von Vorteil sind. Eine abgestimmte kostengünstige Umsetzung dieser komplexen und voneinander abhängigen Aufgaben soll die Aufrechterhaltung eines nachhaltigen Arbeitsfriedens gewährleisten.
pd/rul
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