Schulwesen | Wechsel im Direktorium des Kinderdorfes Leuk
Rochade in der Kinderdorf-Leitung
Das Kinderdorf St. Antonius in Leuk steht ab dem kommenden Herbst unter der Leitung von Patrice Schnidrig. Er löst den bisherigen Direktor Walter Niklaus ab.
Die Ernennung von Patrice Schnidrig erfolgte vom Staatsrat auf Vorschlag des Vorstands des Vereins Oberwalliser Kinderhilfswerk (OKHW), welcher die Trägerschaft des Kinderdorfes verkörpert.
Kontinuität
Der gebürtige Grächner Patrice Schidrig (38) wohnt mit seiner Familie in Chippis und war bisher stellvertretender Direktor und Bereichsleiter Sozialpädagogik. Diesen Bereich wird er auch als neuer Direktor weiterhin leiten. Schnidrig stiess 1998 zum Kinderdorf St. Antonius. Anfänglich in der Administration tätig, absolvierte er berufsbegleitend die Ausbildung zum Sozialpädagogen, die er 2005 abschloss. 2010 wurde er zum Bereichsleiter Sozialpädgogik und zum stellvertretenden Direktor ernannt.
Da Schnidrig im Bereich Schule nicht über die verlangte Ausbildung gemäss dem Gesetze über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule verfügt, wird der ausgebildete Schulische Heilpädagoge Walter Niklaus (61), der seit 30 Jahren im Kinderdorf und in den letzten 13 Jahren als Direktor tätig ist, im Sinne einer guten Übergangslösung die Schulleitung im 60-Prozent-Pensum übernehmen. Er übernimmt auch die Stellvertretung von Schnidrig.
Das Kinderdorf
Der Verein Oberwalliser Kinderhilfswerk (OKHW) ist der Trägerverein des Kinderdorfs St. Antonius in Leuk-Stadt und bezweckt in Zusammenarbeit mit dem Kanton den Betrieb des Kinderdorfes als Institution für die Förderung und Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf, die Bereitstellung des notwendigen Therapieangebotes sowie die finanzielle Sicherung der Institution.
Das Kinderdorf und das Departement für Bildung und Sicherheit des Kantons Wallis haben einen Leistungsvertrag abgeschlossen. Die Leistungen des Kinderdorfes werden zum grössten Teil vom Kanton Wallis abgegolten. Gemeinden und Eltern beteiligen sich an den Kosten. Nicht oder nur teilweise subventionierte Aufwendungen z. B. für ausserschulische Betätigungen, Angebote während zwölf Wochenenden vier Wochen Schulferien aber auch anteilmässige Investitionen in die Infrastruktur müssen mit Spenden abgedeckt werden.
zen
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