Justiz | Ehepaar muss zu Unrecht bezogene Sozialhilfe erstatten
«Selbstverständlich ist die Summe rückzahlungspflichtig»
Im September büsste die Staatsanwaltschaft Oberwallis ein in Brig-Glis wohnhaftes Ehepaar mit Sozialhilfe wegen Verschweigens von längeren Auslandaufenthalten. Laut der Stadtgemeinde muss das Paar die unberechtigterweise bezogenen 20'000 Franken zurückzahlen.
Das gebüsste Ehepaar hatte zwischen Anfang 2010 bis Ende 2015 Sozialhilfegelder erhalten. Dabei verschwieg es gegenüber dem Sozialmedizinischen Zentrum Oberwallis jedoch, dass die Frau jeweils längere Zeit im Jahr in Mazedonien verbrachte. Wie 1815.ch am 17. Oktober berichtete, entstand der Stadtgemeinde Brig-Glis durch das Vorenthalten dieser Information ein Schaden von fast 20'000 Franken wegen unberechtigterweise bezogenen Sozialhilfegeldern.
Im September ist das Paar nun von der Staatsanwaltschaft Oberwallis der Widerhandlung gegen das kantonale Gesetz über die Eingliederung in die Sozialhilfe und des Betruges schuldig gesprochen worden. Es wurde laut Strafbefehl eine Geldstrafe von je 900 Franken, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren, ausgesprochen. Hinzu kommen eine Busse von je 300 Franken sowie die Verfahrenskosten in der Höhe von nochmals 450 Franken.
Anfang Jahr aufgedeckt
Geldstrafe, Busse und Übernahme der Verfahrenskosten betreffe aber ausschliesslich die strafrechtliche Beurteilung des Falls, präzisiert Mathias Bellwald, zuständiger Stadtrat in Brig-Glis. «Selbstverständlich ist die zu Unrecht bezogene Summe rückzahlungspflichtig», betont er. «Der unberechtigte Bezug von Sozialhilfe ist durch das Sozialmedizinische Zentrum Oberwallis bereits Anfang 2016 aufgedeckt worden.» Seither erfolge eine monatliche Rückzahlung. Bellwald ist überzeugt, «dass die bestehenden Massnahmen greifen und Fälle von Sozialhilfemissbrauch nicht ungeahndet bleiben».
pmo
Artikel
Kommentare
Viége - ↑48↓7
Gegenüber Leuten aus dem Balkanregion sind unsere Ämter einfach viel zu milde und lasch. Kenne selber einen Fall, dort muss der Oberwalliser jede Woche, ganz früh am Morgen beim Sozi Amt antrappen. Ein Hohn wenn man den Fall gestern gelesen hat.
antworten