Jugendpolitik | Kein Handlungsbedarf auf Bundesebene
Ständerat versenkt Verfassungsartikel zu Kinder- und Jugendpolitik
Der Ständerat lehnt es ab, die Kinder- und Jugendförderung in der Bundesverfassung zu verankern. Er hat eine neue rechtliche Grundlage am Montag einstimmig abgelehnt. Die Vorlage geht auf einen Vorstoss der Walliser Parlamentarierin Viola Amherd aus dem Jahr 2007 zurück.
Diese war von der Bildungskommission des Nationalrats ausgearbeitet worden. Der Nationalrat stimmte den Bestimmungen dann aber nur teilweise zu: Bund und Kantone sollten eine aktive Kinder- und Jugendpolitik verfolgen und den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen.
Eine Bundeskompetenz zur Festlegung von Grundsätzen über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen fand keine Mehrheit. Im Ständerat ist nun die ganze Vorlage durchgefallen. Die kleine Kammer will ganz auf die Verfassungsänderung verzichten.
Die Förderung von Kindern und Jugendlichen sei ein wichtiges Anliegen, sagte Kommissionssprecher Joachim Eder (FDP/ZG). Dafür genügten jedoch die geltenden Rechtsgrundlagen. Es gebe keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der heutigen Form habe sich bewährt, sagte Eder. Dieser Meinung war auch Bundesrat Alain Berset. Es gebe keinen Anlass, in die Aufgabenteilung einzugreifen, sagte er.
Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) aus dem Jahr 2007 zurück. Dieser fand in beiden Räten eine Mehrheit, die Bildungskommission erarbeitete in der Folge einen Erlassentwurf. In der Vernehmlassung lehnte eine Mehrheit der Kantone das Vorhaben ab.
Nun geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Hält dieser daran fest, muss der Ständerat erneut über Eintreten entscheiden. Stimmt er noch einmal gleich ab, ist die Verfassungsänderung endgültig vom Tisch.
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