Prozess | Angeklagter stach 14 Mal zu
Kantonsgericht reduziert Haftstrafe für Mörder
Das Walliser Kantonsgericht hat die Strafe für den Mord an einem Küchenchef in Grimentz im Jahr 2013 von 18 auf 16 Jahre Gefängnis reduziert. Der Verurteilte hatte 14 Mal mit einem Messer auf das Opfer eingestochen.
Der Angeklagte habe seine Tat geplant und das fehlende Misstrauen eines Freundes ausgenutzt, hielt das Kantonsgericht am Dienstag in einer Mitteilung fest. Der Täter habe aus einem völlig belanglosen Grund und auf äusserst brutale Weise agiert. Das Gericht hob die besondere Schwere der Tötung und die Skrupellosigkeit der Tat hervor.
Die Richter hielten zudem daran fest, dass die Tat als Mord einzustufen sei. Die Höhe der Strafe wurde jedoch um zwei Jahre verkürzt. Die Richter trugen dem Umstand Rechnung, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat erst 21-jährig war. Ausserdem berücksichtigten sie eine durch ein psychiatrisches Gutachten festgestellte verminderte Zurechnungsfähigkeit. In erster Instanz war der Mann zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Die Verteidigung hatte gegen das Urteil rekurriert. Sie verlangte, dass die Tat nur als Tötung eingestuft wird und höchstens mit 7,5 Jahren Gefängnis bestraft wird.
Der Fall hatte sich im Juni 2013 ereignet. Ein Streit zwischen dem Angeklagten und einem in einem Hotel in Grimentz im Val d'Anniviers angestellten französischen Küchenchef endete mit dem Tod des Kochs. Der Angeklagte erstach den 29-jährigen Franzosen mit 14 Messerstichen. Der Auslöser der Auseinandersetzung war die Zahlung von 200 Franken für eine Drogenlieferung.
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