Bundesgericht | Insgesamt über 5 Millionen Franken
Tamoil muss im Wallis Steuern nachzahlen
Die Walliser Regierung darf von der Raffinerie Tamoil in Collombey-Muraz für die Jahre 2005 bis 2008 Nachsteuern einfordern. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Kanton gewährte dem Unternehmen seit 1994 Steuererleichterungen. Weil die Raffinerie im April 2015 ihren Betrieb einstellte, wurden die Erleichterungen widerrufen.
Die Regierung hob die Erleichterungen noch im gleichen Monat auf. Sie forderte Steuern für die Jahre 2004 bis 2008 nach. Weil die Nachforderungen jedoch spätestens nach zehn Jahren geltend gemacht werden müssen, hat das Bundesgericht der Beschwerde von Tamoil lediglich für das Jahr 2004 gutgeheissen.
In einem Vertrag hatten Kanton und Unternehmen vereinbart, dass bei einer Aufgabe des Betriebs die Steuererleichterungen rückwirkend aufgehoben würden. Die letzte Vereinbarung wurde für die Zeitspanne von 2004 bis 2008 unterzeichnet.
Tamoil stellte sich in seiner Beschwerde auf den Standpunkt, dass Nachforderungen nur bei Betriebsaufgabe während der laufenden Vereinbarung möglich gewesen wären. Weil dieser Punkt im Vertrag jedoch nicht explizit geregelt worden war, kommt die gesetzliche Frist von zehn Jahren zum Zug.
Für die Jahre 2004 bis 2008 hatten der Kanton Wallis Steuern von total 2,5 Millionen Franken und die Gemeinde Collombey-Muraz von rund 2,8 Millionen Franken nachgefordert.
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