Tierschutz | Auch in Baltschieder ausgesetzte Kaninchen gefunden
500 Franken Kopfgeld ausgesetzt
Die Kaninchenhilfe Schweiz will jene Person, die in Lalden und Baltschieder zahlreiche Kaninchen ausgesetzt hat, zur Verantwortung ziehen. Hinweise zu deren Identifizierung werden mit 500 Franken belohnt.
Das Kopfgeld von zunächst 500 Franken sei in Absprache mit der Kantonspolizei Wallis ausgesetzt worden, berichtet Jane Walter. Bezahlt werde die Belohnung aus der Vereinskasse. Angesichts der beschränkten finanziellen Mittel sei auf der Homepage der Kaninchenhilfe nun ein Spendenaufruf aufgeschaltet worden. «Dadurch hoffen wir, die Prämie für sachdienliche Hinweise noch erhöhen zu können», so die Vizepräsidentin der Vereins.
Kaninchen von Baltschieder tot
Bereits am Dienstag vergangener Woche hatte ein Spaziergänger in einer Wiese beim Sportplatz in Lalden sieben abgemagerte und verwahrloste Kaninchen gefunden. Die Kaninchenhilfe päppelt die Tiere jetzt auf und versucht, sie weiterzuvermitteln. Nach Hinweisen von Einwohnern wurden in den darauffolgenden Tagen in der Nähe des Baltschiederbachs in Baltschieder sieben weitere Kaninchen entdeckt, die von ihrem Besitzer offensichtlich im Stich gelassen wurden. Vier Jungtiere waren bereits tot, als sie gefunden wurden. Zwei eingefangene Jungtiere und ein ausgewachsener Chüngel sind aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands kurze Zeit später verendet. Jane Walter hat daraufhin ihre Anzeige wegen Tierquälerei bei der Kantonspolizei Wallis erweitert.
«Kein Kavaliersdelikt»
«Tiere auszusetzen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, unabhängig davon, ob es sich um Kaninchen oder um andere Haustiere handelt», betont Jane Walter. Das bestätigt auch Rinaldo Arnold. Gemäss dem Oberstaatsanwalt für das Oberwallis erfüllt das Aussetzen eines Tieres den Tatbestand der Tierquälerei. «Und Tierquälerei ist ein Vergehen, welches gemäss dem Tierschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann».
fm
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