Justiz | Nachspiel im Fall des verurteilten SchwuLeOb-Präsidenten
«Wir wollen wissen, warum das Verfahren so lange dauerte»
Vergangene Woche sorgte die Veröffentlichung eines Gerichtsurteils für Schlagzeilen: Der Präsident des Oberwalliser Vereins SchwuLeOb war im Januar wegen Anstiftung zu schwerer Körperverletzung und illegaler Pornografie zu zwei Jahren Haft und Therapie verurteilt worden.
Das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Visp vom vergangenen Januar lautet auf zwei Jahre und eine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung. Gleichzeitig wurde der Verurteilte nach Urteilsverkündung in Sicherheitshaft genommen. Schuldig gesprochen wurde er dabei wegen versuchter Anstiftung zu schwerer Körperverletzung mit dem HI-Virus und wegen mehrfacher illegaler Pornografie.
Vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern und dem Versuch dazu sprach ihn das Bezirksgericht hingegen frei. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil in der Zwischenzeit angefochten, der Fall wird ans Walliser Kantonsgericht weitergezogen. Zu reden gab auch, dass die Taten erst fünf Jahre nach Bekanntwerden vor Gericht gebracht wurden. Das erscheint auch der kantonalen Justizkommission zu lange. Sie will reagieren.
Besserung durch Justizrat?
«Wir intervenieren schriftlich bei der vorgesetzten zentralen Staatsanwaltschaft. Wir wollen wissen, warum das Verfahren so lange dauerte», erklärte Kommissionspräsident Michael Graber gegenüber der Zeitung «SonntagsBlick». Gleichzeitig erwartet er einen Vorschlag, wie die Staatsanwaltschaft derart lange Verfahren künftig verhindern wolle. «Vor allem wenn Kinder involviert sind, sollte ein solcher Fall prioritär verhandelt werden», fügte er an.
Die angespannte Personalsituation bei der Oberwalliser Staatsanwaltschaft ist nicht neu. Ein externer Mediator stellte erst vergangenes Jahr «eine ungleich verteilte Arbeitslast zwischen den Staatsanwälten» fest. Einzelne Staatsanwälte wurden in der Folge von gewissen Arbeiten befreit, um sich älteren Fällen widmen zu können, schreibt «SonntagsBlick» dazu. Graber seinerseits erhofft sich Besserung durch die Schaffung eines Justizrats als Aufsichtsgremium – über diesen wird das Walliser Volk demnächst abstimmen müssen.
pmo
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Kommentare
Adi - ↑30↓7
Wo leben wir? Es gibt doch nicht Krankeres als Sex oder Genuss von Porno mit Kindern im Internet. Es sind einige Jahre länger, das Kripo seinen Arbeitsplatz untersucht hat. Hätte es keine Probleme gegeben hätte er sicher nicht den Arbeitsplatz verlohren. Also was ist wichtiger solche Vergehen aufzuklähren. Arbeitsbelastung der Anwälte hin oder her. Das ist Himmel Traurig.
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