Gesellschaft | Kunden entscheiden über Verteilung
WKB spendet 200'000 Franken
Zum Anlass ihres 100-jährigen Jubiläum s möchte die Walliser Kantonalbank (WKB) ihre Verbundenheit mit dem Kanton hervorheben und 100’000 Franken an humanitäre und soziale Werke im Wallis vergeben. Die Kandidaturen können bis am 15. August eingereicht werden. Eine Jury wird maximal zwölf Bewerbungsdossiers auswählen, die den Kunden der WKB zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die Walliser Kantonalbank deutet ihre wirtschaftliche Verantwortung nur im weitesten Sinne, mitsamt den menschlichen, umweltbezogenen und sozialen Aspekten, die Nachhaltigkeit garantieren. In diesem Sinne möchte die Walliser Kantonalbank (WKB), ihr 100-jähriges Jubiläum zum Anlass nehmend, ihre Verbundenheit mit dem Kanton hervorheben und jeweils 100’000 Franken durch zwei Aktionen an verschiedene humanitäre und soziale Werke im Wallis vergeben.
100’000 Franken für die Stiftung der WKB
Die Stiftung «75 Jahre WKB» wurde 1991 anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der WKB gegründet. Das Jahr 2017 markiert das 100-jährige Bestehen der Walliser Kantonalbank und diese Stiftung ist nunmehr in «Stiftung 100 Jahre Walliser Kantonalbank (WKB)» umbenannt und mit einem aufgestockten Kapital von einer Million Franken ausgestattet worden. Zum diesjährigen Jubiläum wird ein ausserordentliches Preisgeld von 100’000 Franken für die Preise zur Verfügung gestellt, die alljährlich von der Stiftung vergeben werden (humanitärer Jugendpreis).
Zusätzliche 100’000 Franken für soziale und humanitäre Werke
Anlässlich ihres 100-jährigen Jubiläums im Jahr 2017 hat die Walliser Kantonalbank beschlossen, zusätzlich 100’000 Franken an anerkannte Walliser Einrichtungen, die im humanitären und sozialen Bereich tätig sind, zu vergeben. Diese Unterstützung soll ein Zeichen der Anerkennung für das vorbildliche und notwendige Engagement dieser Einrichtungen für die Bevölkerung des Kantons sein, heisst es in einer Mitteilung des Unternehmens. Diese zweite Aktion ruft interessierte Einrichtungen auf, sich zu bewerben.
Zugelassen sind ideelle, gemeinnützige Einrichtungen, die über einen anerkannten Rechtsstatus verfügen, deren Sitz sich im Wallis befindet und deren gültig organisierte Tätigkeit im humanitären und sozialen Bereich sich an Nutzniesser mit Wohnsitz im Kanton Wallis richtet. Einrichtungen, die die Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen ihre Bewerbung bis spätestens am 15. August, ausschliesslich per E-Mail, einreichen. Das Reglement enthält die Teilnahmebedingungen und ist unter der Rubrik «Humanitäre und soziale Unterstützung» verfügbar.
pd/noa
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