Raumplanung | Verein Region Oberwallis sagt Ja
«Zukunft selber gestalten»
Am 21. Mai 2017 wird das Walliser Stimmvolk über das kantonale Ausführungsgesetz zur Raumplanung (kRPG) entscheiden. Der Verein Region Oberwallis setzt sich deshalb für ein „Ja“ ein und hat am Dienstag in Visp die Sichtweisen von Region, Berggemeinden und städtischen Gemeinden dargelegt.
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) ist bereits seit drei Jahren in Kraft und die Kantone müssen bis am 1. Mai 2019 ihre kantonalen Grundlagen wie Gesetze und Richtpläne anpassen. «Der Gesetzesentwurf ist die beste Lösung für unsere Region, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben, Sanktionen des Bundes zu verhindern und Rückzonungen auf das Nötigste zu beschränken», fasst Gilbert Loretan, Gemeindepräsident von Varen und Präsident des Vereins Region Oberwallis, die Beweggründe für ein «Ja» zum kRPG zusammen. Gemeinden, welche von Rückzonungen betroffen sind, stehen vor grossen Herausforderungen. «Die Besonderheiten unserer Gemeinden – im Berggebiet und im Tal – wurden bestmöglich berücksichtigt. Das Gesetz bietet uns Instrumente, um die Herausforderung in der Raumplanung selber anzupacken.»
Bedeutung für die Berggemeinden
Die Konsequenzen einer Ablehnung durch das Stimmvolk schätzt auch Christine Clausen, Gemeindepräsidentin von Ernen und Vorsitzende des Netzwerks Oberwalliser Berggemeinden (NOB), als negativ ein. Es würde eine ähnliche Rechtsunsicherheit wie nach der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative entstehen. Der Kanton Wallis wäre aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage einer strengeren Umsetzung des eidgenössischen RPG ausgeliefert, insbesondere in Bezug auf die Bauzonendimensionierung.
Sicht der städtischen Gemeinden
Niklaus Furger, Gemeindepräsident von Visp und Präsident der Vereinigung Walliser Städte, ist überzeugt, dass eine Ablehnung des kRPG eine ökonomische Bremswirkung zur Folge hätte. «Wir sollten unsere Entwicklung nicht unnötig verlangsamen», warnt Furger. «Der Kanton würde einem absoluten Einzonungsverbot unterstellt, wodurch eine Vielzahl von privaten und öffentlichen Vorhaben blockiert wäre.» Gemäss Furger bietet das neue kRPG den Gemeinden genügend Möglichkeiten, um ihre Entwicklung auf 30 Jahre auszurichten und selber zu gestalten.
Mehr zum Thema im «Walliser Bote» vom Mittwoch, 3. Mai 2017.
pd/noa
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