Baugesuch | Abgelehnt wegen Raumplanungsgesetz

Ärger wegen Holzschuppen in Mund

In diesem Gebiet oberhalb Mund hätte der Schuppen gebaut werden sollen.
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In diesem Gebiet oberhalb Mund hätte der Schuppen gebaut werden sollen.
Foto: RZ

Quelle: RZ 0

Die Gemeinde Naters hat zwei Baugesuche in der Region Mund mit Blick auf die Revision des Raumplanungsgesetzes abgelehnt. Eine Bauherrin will dies nicht akzeptieren und wirft der Gemeinde Verfahrensfehler vor.

Kommenden Sonntag wird über die Revision des Raumplanungsgesetzes abgestimmt. Obwohl vom Volk noch nicht angenommen und erst recht noch nicht in Kraft, hat die Revision in den vergangenen Monaten einige Gemeinden bei der Bewilligung von Baugesuchen beschäftigt. So auch die Gemeinde Naters.

Holzschuppen und Garagen

Die Gemeinde Naters muss in den kommenden Jahren wohl um die 90 Hektaren Land auszonen. Entsprechend vorsichtig ist man bei der Bewilligung von Baugesuchen für Objekte, die in gut rück- oder auszonbaren Gebieten gebaut werden sollen. In der Region Mund musste die Gemeinde in den letzten Wochen gleich zwei Bauherren eine Absage erteilen. Ein Bauherr aus dem Kanton St. Gallen wollte in der Chaletzone bei «Zienshischinu» drei Garagen bauen, um diese anschliessend an Chaletbesitzer in der Region zu vermieten. Beim zweiten Fall sollte im Gebiet «Platzmattu» ein Holzunterstand mit Geräteschuppen erstellt werden. Bauherrin dieses Projekts ist eine Einheimische mit Wohnsitz in Blatten bei Naters.

Negativer Bescheid

Beiden Bauvorhaben hat die Gemeinde Naters Ende Februar eine Absage erteilt. «Die betroffene Parzelle liegt am Siedlungsrand in einem weitgehend nicht überbauten Sektor», schreibt der Natischer Gemeinderat in seiner Begründung (liegt der RZ vor) zuhanden beider Gesuchsteller. Eine Überbauung würde somit die Zersiedelung fördern, weshalb der Gemeinderat empfehle, bis zur gesamten Überprüfung der Bauzonen das Baugesuch nicht zu bewilligen. Dies solle, so der Gemeinderat, «unerwünschte Entwicklungen verhindern». Seinen Entscheid stützt der Natischer Gemeinderat auf die kantonalen Vorgaben, wonach nur Bauten bewilligt werden sollten, die offensichtlich im Siedlungsgebiet liegen. Dazu könne die Gemeinde gegebenenfalls Planungszonen erlassen, um unerwünschte Entwicklungen zu verhindern. Während der Bauherr der Garagen den Entscheid der Gemeinde offenbar akzeptiert, wehrt sich die Bauherrin des Holzunterstands dagegen. Sie hat Ende April eine entsprechende Beschwerde beim Staatsrat eingereicht.

Fehlende Planungszone?

Darin hält die Beschwerdeführerin fest, dass der Gemeinde Naters bei der Verweigerung der Baubewilligung Verfahrensfehler unterlaufen sind. «Im fraglichen Gebiet wurden keine Planungsmassnahmen verfügt, um eine Überbauung zu verhindern», heisst es in der Beschwerde. Dies sei insofern problematisch, da die kantonalen Behörden explizit darauf hingewiesen hätten, dass solche Planungszonen zu erlassen seien, um unerwünschte Bauvorhaben zu verhindern. Zudem sei der kantonale Richtplan vom Bund noch gar nicht genehmigt. «Wenn die Gemeinde nun eine Bauabschlagsverfügung auf blosse Empfehlung der Dienststelle für Raumentwicklung hin ausspricht und sich auf einen Richtplan beruft, der noch nicht genehmigt ist, so handelt es sich um eine unzulässige positive Vorwirkung, die nicht zu schützen ist.» Der Entscheid sei völlig willkürlich, da er sich auf keine rechtlichen Grundlagen stützen könne, so die Beschwerdeführerin weiter. Nun muss also der Staatsrat entscheiden, ob die Bauherrin ihren Holzunterstand bauen darf.

Martin Meul

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