Albinen | Gemeinderätin wird gleichzeitig als Gemeindeschreiberin aufgeführt

Albinens heisser Tanz mit dem Gesetz

In Albinen wird ein Gemeinderatsmitglied gleichzeitig als Gemeindeschreiberin aufgeführt.
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In Albinen wird ein Gemeinderatsmitglied gleichzeitig als Gemeindeschreiberin aufgeführt.
Foto: RZ-Archiv

Quelle: RZ 0

Die Besetzung des Albiner Gemeinderates wirft Fragen auf. So wird eine Gemeinderätin als Gemeindeschreiberin aufgeführt. Eine solche Doppelfunktion ist aber laut Gesetz nicht erlaubt.

Das Gesetz über die Unvereinbarkeiten spricht eine klare Sprache: «Beamte und Angestellte der Gemeinde dürfen nicht Mitglied des Gemeinderates sein», heisst es darin. Für Albinen könnte dieser Gesetzesartikel mutmasslich eine Menge Zündstoff enthalten.

Gleichzeitig höchster Beamter

Der Grund: Auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde wird die amtierende Vizepräsidentin Michela Caldana Mathieu gleichzeitig als Gemeindeschreiberin aufgeführt. Ein Verstoss gegen die Regeln? «Die Gemeinde hat die Anfrage der RZ an die kantonale Dienststelle für kommunale Angelegenheiten weitergeleitet. Sie wird dazu Stellung nehmen, sobald eine schlüssige Antwort aus Sitten vorliegt», teilt Gemeindepräsident Beat Jost schriftlich mit. Bis Redaktionsschluss traf keine weitere Stellungnahme ein. Recherchen zufolge bekleidet Caldana Mathieu das Amt der Gemeindeschreiberin nicht im eigentlichen Sinn. Sprich, sie ist nicht vollamtlich bei der Gemeinde angestellt. Dieser Umstand könnte Albinen allenfalls entlasten.

Widerspricht sich das Gesetz?

Denn in einem weiteren Artikel im Gesetz über die Unvereinbarkeit heisst es: «Das Amt eines Rates ist mit jenem eines vollamtlichen Sekretärs oder Kassiers der gleichen Körperschaft unvereinbar.» Ob nun in Albinen tatsächlich eine Unvereinbarkeit vorliegt, bleibt also offen. Wäre eine solche aber der Fall, müsste laut der kantonalen Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten der Sachverhalt genau überprüft werden. «Wird in der Folge tatsächlich eine Verfehlung gemäss dem Gesetz über die Unvereinbarkeiten festgestellt, müsste der Staatsrat, welcher die Aufsicht über die Gemeinden hat, über weitere Schritte entscheiden», sagt Dienstchef Maurice Chevrier. Was dies für Schritte sein könnten, wollte er nicht sagen.

Peter Abgottspon

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