Region | Noch vor der Abstimmung

Bund lässt Beamte bereits jetzt für einen Erfolg bei der AHV-Abstimmung ausbilden

Die Weiterbildungen des BSV für eine mögliche Rentenreform verursachen keine Zusatzkosten.
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Die Weiterbildungen des BSV für eine mögliche Rentenreform verursachen keine Zusatzkosten.
Foto: Konstantin Gastmann/pixelio.de

Quelle: RZ 0

Das Bundesamt für Sozialversicherungen bietet für die Beamten der kantonalen Ausgleichskassen bereits jetzt Weiterbildungen für eine mögliche Annahme der Rentenreform an. Bei einer Ablehnung der Reform würden jedoch keine unnötigen Kosten entstehen.

Gewonnen ist das Spiel erst nach dem Abpfiff. Diese alte Fussballweisheit gilt, das weiss man spätestens nach der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative oder der Wahl von Donald Trump ins Weisse Haus, auch in der Politik.

Verfrühte Weiterbildungen?

Am 24. September stimmt das Schweizer Stimmvolk über eine gross angelegte Rentenreform ab. Bei einer Annahme würde sich vieles für die Versicherten ändern. Aber auch die zuständigen Behörden, namentlich die verschiedenen Ausgleichskassen, sowie die Arbeitgeber müssten sich auf eine neue Situation einstellen. Es ist klar, dass die Betroffenen daher geschult werden müssen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bietet daher für die Mitarbeiter der Ausgleichskassen und der Unternehmen entsprechende Fortbildungen an. Allerdings haben diese Weiterbildungen bereits begonnen, obwohl die Abstimmung noch aussteht. Und so haben bereits viele Betroffene das Angebot des BSV in Anspruch genommen.

«Teilweise umsonst»

Doch was bringen diese Kurse, sollte das Stimmvolk die Vorlage verwerfen? «Die entsprechenden Vorbereitungen und Aktivitäten laufen seit etlichen Monaten», sagt dazu Harald Sohns, Mediensprecher des BSV. «Bei einer Ablehnung der Vorlage zumindest wären diese Aktivitäten in der Tat teilweise umsonst gewesen.» Allerdings habe man mit den Weiterbildungen gar nicht bis zur Abstimmung zuwarten können. «Falls die Reform der Altersvorsorge in der Abstimmung vom 24. September angenommen wird, so tritt sie gemäss dem Willen des Parlaments am 1. Januar 2018 in Kraft», führt Sohns aus. «Das bedeutet, dass drei Monate nach der Abstimmung bei allen Durchführungsorganen der AHV, insbesondere den Ausgleichskassen, wie auch bei den Pensionskassen alle neuen Abläufe organisiert sein müssen, die Informatik für alle neuen Berechnungsmodalitäten und Informationsflüsse vorbereitet sein muss und selbstverständlich entsprechend alle Mitarbeitenden geschult sein müssen.» Nur so könnten die AHV und die Pensionskassen unter den neuen rechtlichen Bedingungen auch ab 1. Januar 2018 einwandfrei funktionieren.

«Keine Zusatzkosten»

Stellt sich die Frage, wie viel Geld im Zuge dieser Ausbildungen verloren ginge, sollte sich das Stimmvolk gegen die Vorlage entscheiden. «Wie viel die Ausbildungen kosten, kann nicht ohne Weiteres beziffert werden, da der grösste Teil des Aufwandes mit internen Personalressourcen, insbesondere des BSV und der Ausgleichskassen, abgedeckt wird», sagt dazu der BSV-Mediensprecher. «Das heisst, dass durch die Ausbildungen keine besonderen Zusatzkosten entstehen und auch nicht gesonderte Budgets belastet werden.»

Martin Meul

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