Auenlandschaften | Gemeinde Täsch fühlt sich übergangen

«Der Kanton verarscht uns»

Gemeindepräsident Mario Fuchs im Gebiet, welches unter Schutz gestellt werden soll.
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Gemeindepräsident Mario Fuchs im Gebiet, welches unter Schutz gestellt werden soll.
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Auf der Täschalp möchte der Bund ein Gebiet unter Schutz stellen. Die Gemeinde will das nicht. Trotz dem Nein sagt der Kanton aber Ja. Die Täscher fühlen sich hintergangen.

«Da wundert man sich schon, warum wir überhaupt um unsere Meinung gefragt werden», klagt der Täscher Gemeindepräsident Mario Fuchs. «Der Kanton verarscht uns», ärgert er sich weiter. Der Grund für seinen Frust: Die kantonale Zustimmung zum Vorschlag des Bundes, ein Gebiet bei der Täschalp unter Schutz zu stellen. Der Reihe nach. Das Gebiet von der Täschalp taleinwärts bis zum «Mellichsand» gilt bereits seit einigen Jahren als Naturschutzzone. Nun soll es auf Vorschlag des Bundes in das Inventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung
aufgenommen werden (siehe Kasten). Im Rahmen der Vernehmlassung hat der Kanton die Gemeinde Täsch nach deren Meinung befragt, welche dies jedoch klar ablehnte. «Eine Aufnahme könnte grössere Einschränkungen bedeuten», erklärt Fuchs. Das Tal sei beidseits von Moränen umgeben und es komme immer wieder zu Murgängen, bei welchen der Bach über die Ufer trete. Dabei entstehe eine Art «Steinwüste». Da in einem geschützten Gebiet Korrekturen des Bachbetts nur noch in ausserordentlichen Situationen vorgenommen werden könnten, werde diese «Steinwüste» durch abgelagertes Geröll rund ums Bachbett mit den Jahren immer grösser. «Langfristig kann das sogar das Aus für die Sömmerung und die Bewirtschaftung der Täschalp bedeuten», befürchtet Fuchs. Ausserdem werde damit die Landschaft verschandelt.

Kanton mit anderer Meinung

Auch beim Thema Wasserbewirtschaftung und künftiger Neukonzessionierung, setzt Fuchs ein Fragezeichen. Er bringt es auf den Punkt: «Wenn es soweit kommt, können wir dort oben im Prinzip gar nichts mehr machen.» Wie üblich bei solchen Vernehmlassungsverfahren wurden vom Kanton auch die betroffenen Gemeinden um eine Stellungnahme gebeten. Trotz der negativen Täscher Vormeinung hat der Staatsrat aber gegenüber dem Bund eine positive Vormeinung abgegeben. Dies bestätigt der kantonale Sektionschef Natur und Landschaft, Peter Keusch: «Da das Gebiet bereits eine Naturschutzzone ist, können wir gegenüber dem Bund schwer argumentieren, dass das Gebiet aus Sicht des Naturschutzes nicht wertvoll ist.» Falls jedoch im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens unlösbare Nutzungskonflikte geltend gemacht werden könnten, behalte sich der Staatsrat in seiner Stellungnahme ausdrücklich vor, die Streichung des Objektes aus dem Bundesinventar zu verlangen. Die Täscher lassen das nicht auf sich sitzen. Fuchs: «Wir wehren uns mit allen rechtlichen und politischen Mitteln gegen diesen willkürlichen und unnötigen Entscheid.» Mit der Intervention bei den Oberwalliser Parlamentariern in Bern wurde ein erster Schritt unternommen. So auch bei Ständerat Beat Rieder: «Im September wird zu diesem Thema parlamentarisch interveniert. Vorher kann ich dazu nichts sagen.»

Peter Abgottspon

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Info Nationale Auenschutzverordnung

Die Auengebiete sollen ungeschmälert erhalten werden. Zum Schutzziel gehören insbesondere die Erhaltung und Förderung der auentypischen einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer ökologischen Voraussetzungen, die Erhaltung und, soweit es sinnvoll und machbar ist, die Wiederherstellung der natürlichen Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushalts. Ein Abweichen vom Schutzziel ist nur zulässig für unmittelbar standortgebundene Vorhaben, die dem Schutz des Menschen vor Wasser oder einem anderen überwiegenden öffentlichen Interesse von ebenfalls nationaler Bedeutung dienen.

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