Oberwallis | 50 Fischhindernisse im Wallis werden fischgängig gemacht

Fische sollen wieder wandern können

Dieser Fischlift im Berner Oberland (Gadmerwasser beim Sustenpass) funk­tioniert seit drei Jahren und wird jährlich von 350 Fischen benützt.
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Dieser Fischlift im Berner Oberland (Gadmerwasser beim Sustenpass) funk­tioniert seit drei Jahren und wird jährlich von 350 Fischen benützt.
Foto: zvg

Quelle: RZ 0

Um die freie Fischwanderung wiederherzustellen, müssen im Kanton Wallis 50 Fischwanderhindernisse saniert werden. Dies schreibt das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz vor.

Zwei Drittel aller einheimischen Fischarten sind gefährdet. Einer der Gründe dafür sind die über 100 000 künstlichen Hindernisse in Schweizer Gewässern. Dazu zählen etwa Wasserfassungen, Wehre, Rückhaltebecken, Ausgleichsbecken. Diese Hindernisse be- und verhindern die Fischwanderung, denn Laichplätze, Fressgründe und Wintereinstände vieler Fischarten liegen teilweise weit voneinander entfernt. Um das Wasser als Lebensraum aufzuwerten, schreibt das 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzgesetz deshalb vor, die freie Fischwanderung in der Schweiz wieder zu gewährleisten. Hindernisse, die diese beeinträchtigen, müssen saniert werden.

Realisierungsphase startet

Auch im Wallis müssen in den kommenden Jahren von 252 Fischwanderhindernissen circa 50 wieder fischgängig gemacht werden. Eine der Massnahmen, die den Fischen das Flussaufwärtswandern ermöglichen, sind Fisch­treppen, eine andere Fisch-Umgehungsgerinne, also ein separater Weg für die Fische. In einigen Orten in der Schweiz existieren bereits sogenannte Fischlifte. Dabei registriert eine Kamera, ob Fische im Fischlift sind, und dieser befördert sie in der Folge zum Ausstieg ins Oberwasser. Nach der Planungsphase 2011 bis 2014 beginnt der Kanton jetzt mit der Realisierungsphase. Laut Auskunft von Frédéric Zuber von der Dienststelle für Energie und Wasserkraft bilden die fünf Wehre in Lavey, Susten, Mörel, Fiesch und Gluringen die Haupthindernisse für Fischwanderung im Rotten. Diesen Frühling werde das Departement die Verfügung für die Sanierung der Fischwanderung bei Lavey publizieren. In Susten ist eine Fischtreppe in der neuen Kon­zession enthalten. Bei Mörel erhielt die SBB die Verfügung vor einem Jahr. Im Dezember 2017 präsentierte die SBB dem Departement mögliche Lösungen. Zurzeit klärt der Kanton die beste Variante ab. In Fiesch und Gluringen sind Fischlifte bereits bewilligt und es läuft das Entschädigungsgesuch. Die anfallenden Kosten (bei Fischtreppen rund 200 000 bis 300 000 Franken, bei Fischliften circa 800 000 Franken) werden vom Bund entschädigt. Bedingung: Die bauliche Umsetzung der Massnahmen muss vor Ende 2030 beginnen.

Massnahmen im Goms

In den Seitengewässern betrifft es Kraftwerke, die für die Fische eine Barriere bilden. So haben die Inhaber der Wasserkraftwerke bau- oder betriebliche Massnahmen zu treffen, um die freie Fischgängigkeit zu gewährleisten. So müssen beispielsweise die Gommer Kraftwerke in der Fassung «Freichi» auf der Binna eine Fischwanderhilfe für den Fischauf- und Fischabstieg realisieren und in den Wasserfassungen «Saflischbach» sowie «Mühlebach» Fischwanderhilfen für den Fischabstieg.

Frank O. Salzgeber

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