Gerichtsfall Hohfeld-Brich | Amt übernahm Kosten

Fragwürdige Zahlungen des Amtes für Strukturverbesserungen

Das Gebiet Hohfeld-Schmidacher-Brich sorgt weiterhin für Gesprächsstoff.
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Das Gebiet Hohfeld-Schmidacher-Brich sorgt weiterhin für Gesprächsstoff.
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Das Amt für Strukturverbesserungen hat die Prozessentschädigungskosten einer privaten Genossenschaft übernommen. Für die Anwälte der Prozessgewinner ein «No-Go», alles rechtens, meint das Amt.

Die Angelegenheit betrifft das Meliorationsprojekt Hohfeld-Brich. Eine private Genossenschaft forcierte dabei in den letzten Jahren zusammen mit dem kantonalen Amt für Strukturverbesserungen den Bau einer Strasse in den Hängen zwischen Lalden und Mund.

Gericht wies Vorhaben ab

Doch gegen das Projekt gab es Widerstand. Die Gemeinde Naters, der Umweltverband Pro Natura und einige Private wehrten sich bis vor Kantonsgericht gegen das Vorhaben. Im Mai 2016 kippte das Gericht den entsprechenden Entscheid des Staatsrates und entschied zugunsten der Einsprecher und somit gegen die private Genossenschaft Hohfeld-Schmidacher-Brich. Wie in solchen Fällen üblich, entschied das Kantonsgericht, dass die Genossenschaft für die Gerichtskosten aufkommen muss sowie den siegreichen Parteien eine Prozess­entschädigung zu zahlen hat.

Steuergelder geflossen

Diese Beträge wurden zwar bezahlt, allerdings kam das Geld, das bei den Anwälten der privaten Einsprecher einging, nicht von einem Konto der Genossenschaft, sondern vom Kanton. «Das Urteil des Kantonsgerichts hält unmissverständlich fest, dass die Beschwerdegegnerin, also die Genossenschaft, Hohfeld-Schmidacher-Brich, die Gerichtskosten in der Höhe von 2000 Franken zu tragen hat sowie eine Prozessentschädigung an die beschwerdeführenden Parteien zu zahlen hat», sagt Aron Pfammatter, dessen Kanzlei die privaten Einsprecher vertreten hat. Den an die Mandanten von Pfammatter zu zahlenden Betrag legte das Kantonsgericht auf 1800 Franken fest. Da Pfammatters Kanzlei nach einer gewissen Zeit jedoch keinen Zahlungseingang seitens der Genossenschaft verzeichnet hatte, fragte Anwalt Otto Pfammatter beim Präsidenten der Genossenschaft, Christof Wyer, nach, wie es um die Zahlung bestellt sei. Wyer teilte den Anwälten mit, dass die Zahlung geleistet worden sei. «Bei der Durchsicht unserer Kontoauszüge stellten wir fest, dass in der Tat eine Zahlung über die genannten 1800 Franken bei uns eingegangen war», sagt Aron Pfammatter. «Allerdings stammte das Geld von einem nicht näher bezeichneten Konto des Staats Wallis.» Anwalt Otto Pfammatter teilte Genossenschaftspräsident Wyer daraufhin mit, dass diese Tatsache bei seinen Klienten eine gewisse Befremdung ausgelöst habe. «Es ist absolut unverständlich, dass eine kantonale Dienststelle mit Steuergeldern Prozessentschädigungskosten einer privaten Genossenschaft bezahlt», sagt Anwalt und CVPO-Grossrat Aron Pfammatter.

Kreischef verteidigte sich

Daraufhin meldete sich der zuständige Kreischef beim Amt für Strukturverbesserungen, Urs Ander­eggen, bei den Anwälten Pfammatter. Per Mail bestätigte Andereggen, dass die Zahlung der Prozessentschädigung seitens seiner Dienststelle ausgelöst worden sei. Andereggen wies dabei Vorwürfe zurück, seine Dienststelle habe die Zahlung veranlasst, da er als Einwohner von Lalden eng mit der in Lalden ansässigen Genossenschaft Hohfeld-Schmidacher-Brich verbandelt sei. «Eine Nachfrage bei der zuständigen Juristin beim Kanton brachte jedoch keine Klarheit darüber, aufgrund welcher Kriterien die Zahlung seitens des Staats Wallis vorgenommen wurde», sagt Aron Pfammatter. «Es ist für mich als Anwalt wie auch als Grossrat jedoch ausgesprochen fragwürdig, ob überhaupt eine Legitimation für ein solches Vorgehen besteht.» Pfammatter verweist diesbezüglich noch einmal auf das Urteil des Kantonsgerichts. In diesem wird nämlich das Amt für Strukturverbesserungen gar nicht erwähnt. Erwähnt sind lediglich die Genossenschaft als Beschwerdegegnerin, die Einsprecher als Beschwerdeführer sowie der Staatsrat als Vorinstanz. Dies lässt darauf schliessen, dass das Urteil sicher Gegenstand von Gesprächen zwischen der Genossenschaft und dem Amt für Strukturverbesserungen war, wobei diesem die zu leistenden Entschädigungen kommuniziert worden sein müssen.»

Begründung bleibt offen

Angesprochen auf die geleistete Zahlung seitens seines Amtes, teilte Kreisingenieur Urs Andereggen schriftlich mit: «Wir haben den Fall von der juristischen Abteilung unserer Dienststelle für Landwirtschaft abklären lassen.» Die zuständige Juristin sei dabei zu der Schlussfolgerung gekommen, dass diese Beträge vom Amt übernommen werden müssten. Eine explizite Begründung für das Vorgehen bleibt Andereggen aber schuldig und verweist nur auf die interne Einschätzung der Juristin. «Auf Grundlage dieser juristischen Abklärung hat unser Amt diese Zahlungen ausgelöst», schreibt der Kreisingenieur weiter. Ebenfalls nicht explizit beantwortet wird von Andereggen die Frage, ob das Amt für Strukturverbesserungen auch die Gerichtskosten in der Höhe von 2000 Franken übernommen hat. Allerdings ist davon auszugehen, da Andereggen jeweils von Zahlungen , also Mehrzahl spricht. Alles in allem dürfte das Amt für Strukturverbesserungen folglich rund 4000 Franken in der Angelegenheit bezahlt haben. Wenig zufrieden mit der Antwort des Amtes ist derweil Anwalt Aron Pfammatter. «Die Aussagen sind fadenscheinig», sagt er. «Dass eine uns nicht bekannte juristische Abklärung erfolgt ist, bedeutet noch lange nicht, dass diese korrekt ist.» Das Amt für Strukturverbesserungen täte daher gut da­ran, klar aufzuzeigen, welche rechtlichen Grundlagen in diesem Fall herangezogen worden seien, um die Zahlungen zu rechtfertigen, so der CVPO-Grossrat.

Martin Meul

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