Asylreform | Interessensverbände bringen sich in Stellung

Hauseigentümerverband gegen Asylreform

Kann der Bund in Zukunft den Bau von Asylzentren, zum Beispiel in Turtmann, erzwingen?
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Kann der Bund in Zukunft den Bau von Asylzentren, zum Beispiel in Turtmann, erzwingen?
Foto: RZ-Archiv

Quelle: RZ 1

Um Asylunterkünfte zu bauen, erlaubt das revidierte Asylgesetz im Notfall auch Enteignungen. Dagegen lanciert der Hauseigentümerverband eine eigene Nein-Kampagne.

Am 5. Juni stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Asylreform ab. Das Hauptziel des neuen Asylgesetzes ist die Beschleunigung der Asylverfahren. Jetzt unterstützt der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV) das Referendum der SVP mit einer eigenen Nein-Kampagne. Was den HEV am geänderten Asylgesetz stört, ist ein bislang wenig beachteter Paragraf, das sogenannte Plangenehmigungsverfahren. Auf die anderen Aspekte des revidierten Asylgesetzes geht der HEV nicht ein.

HEV gegen Enteignungsparagraf

«Das neue Plangenehmigungsverfahren auf Bundesebene hebelt die Eigentumsrechte aus», sagt Reinhard Meich­try, Geschäftsführer des Oberwalliser Hauseigentümerverbands. Für den Bau neuer Aslyzentren wären neu nicht mehr die Kantone, sondern das Justiz- und Polizeidepartement zuständig. Und dieses könnte einen Landbesitzer, auch gegen seinen Willen, im Notfall enteignen. Bis jetzt wird das Plange­nehmigungsverfahren nur für wichtige Infrastrukturprojekte angewendet wie etwa Bahnstrecken, Autobahnen oder Flughäfen. Dass dieser «Enteignungsparagraf» jetzt auch benützt werden kann, um den Bau von Asylzentren durchzusetzen, ist für den HEV inakzeptabel: «Der Schutz des Privateigentums ist ein Kernthema des HEV, deshalb müssen wir die Nein-Parole ausgeben», betont Meichtry und verweist darauf, dass das revidierte Asylgesetz unvereinbar ist mit den Statuten des HEV, die den Verband zur Förderung, Wahrung und Vertretung der Interessen der Haus- und Grundeigentümer verpflichtet. «Gerade im Oberwallis mit relativ vielen Grundeigentümern sollte man sich bewusst sein, was für Folgen das neue Gesetz zum Beispiel für die Besitzer eines geeigneten Ferienheims oder Hotels haben könnte», gibt Meichtry zu bedenken.

Tendenz zur Machtverschiebung

Für den Geschäftsführer des HEV Oberwallis ist das revidierte Asylgesetz nur ein Beispiel für die zunehmende Machtballung beim Bund. Gemeinden und Kantone würden immer mehr Kompetenzen verlieren. Das revidierte Raumplanungsgesetz beispielsweise degradiere heute Kanton und Gemeinden mehr und mehr nur noch zu Auftragsempfängern des Bundes.

Frank O. Salzgeber

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Kommentare

  • Späti Rolf - 05

    Lachhaft....der HEV ist gegen das Enteignungsrecht und merkt dies erst jetzt bei der Abstimmung zum Asylgesetz. Was steckt wohl da wirklich dahinter.

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