Weltnaturerbe | Gesetzliche Grundlage soll geschaffen werden

Mehr finanzielle Sicherheit für Weltnaturerbe gefordert

Die Unesco-Weltnaturerbe (im Bild der Konkordiaplatz im Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch) in der Schweiz sollen rechtlich besser abgesichert werden.
1/1

Die Unesco-Weltnaturerbe (im Bild der Konkordiaplatz im Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch) in der Schweiz sollen rechtlich besser abgesichert werden.
Foto: Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch

Quelle: RZ 0

Die Unesco-Welt­naturerbe in der Schweiz sollen auf eine eigene rechtliche Basis gestellt werden. Dies weil die aktuelle Gesetzesgrundlage aus den 1960er-Jahren stammt und nicht mehr zeitgemäss ist.

Obwohl es in der Schweiz drei Unesco-Weltnaturerbe gibt, sind deren rechtliche Grundlagen eher dürftig. Die Förderung der Weltnaturerbe, zu denen auch das Welterbe Aletsch-Jungfrau gehört, basiert auf lediglich zwei Artikeln im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Diese Artikel datieren auf das Jahr 1966.

Anpassung gefordert

Für CSP-Nationalrat Thomas Egger ein unbefriedigender Zustand. «Das Gesetz entstammt einer Zeit, als es in der Schweiz noch keine Weltnaturerbe gab», erklärt er. «Entsprechend sind die Welterbe nicht namentlich erwähnt.» Dies reflektiere jedoch in keiner Weise den Stellenwert der Welterbe und deren Bedeutung für die Menschheit, so Egger weiter. «Kommt hinzu, dass die Erwartungen an die Leistungen der Weltnaturerbe in den letzten Jahren international, wie auch in der Schweiz, erheblich gestiegen sind.» Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage in Kombination mit den steigenden Anforderungen an die Weltnaturerbe könne zu grösseren Problemen führen. «Verschärft wird diese Situation dadurch, dass die Schweiz vor zwei Jahren der Strategie ‹Nachhaltige Entwicklung und Welterbe› der Welterbe-Konvention zugestimmt hat», führt der CSP-Nationalrat aus. «Diese Strategie stellt nochmals wesentlich höhere Anforderungen an die Leistungen der Weltnaturerbe dar.» Konkret meint dies, dass die Welterbe nicht nur ihrem Schutzauftrag nachkommen müssen. Zudem sollen sie auch dazu Sorge tragen, dass in den Welterbe unter anderem das Nachhaltigkeitspotenzial gefördert, die natürliche und kulturelle Diversität erhalten, wirtschaftliches Wachstum gefördert, ein nachhaltiger Tourismus gefördert sowie ein Beitrag zur Forschung geleistet wird. «Diese Anforderungen gehen weitaus weiter als zum Beispiel die, die an die Landschaftspärke im Land gestellt werden», sagt Thomas Egger. «Für die Landschaftspärke allerdings existiert eine eigenständige gesetzliche Grundlage.» Zusammen mit 20 Nationalratskollegen fordert Egger darum vom Bundesrat, das Natur- und Heimatschutzgesetz um eine Passage die Welterbe betreffend zu erweitern.

Finanzierungsgrundlage sichern

Die Diskussion um die gesetzlichen Grundlagen der Weltnaturerbe in der Schweiz hat jedoch nicht nur eine politische Dimension. Eggers Vorstoss in Bundesbern soll in erster Linie die praktische Arbeit in den Weltnaturerbe erleichtern beziehungsweise mehr Sicherheit im Tagesgeschäft bringen. «Die jetzige Situation ist von einer gewissen Unsicherheit, vor allem was die Finanzierung betrifft, geprägt», sagt Beat Ruppen, ehemaliger Geschäftsführer der Stiftung Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch, der zusammen mit Nationalrat Thomas Egger den Vorstoss an die Adresse des Bundesrates erarbeitet hat. «Die Weltnaturerbe werden vom Bund finanziell unterstützt, die entsprechende gesetzliche Grundlage fehlt jedoch.» Wäre es also denkbar, dass die Gelder des Bundes aufgrund dieser Tatsache urplötzlich versiegen könnten? «Man weiss nie», sagt dazu Ruppen. «Darum ist dieser Vorstoss von solcher Bedeutung für die Weltnaturerbe im Land.» Allerdings gehe es eher darum, dass beispielsweise das Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch den gestiegenen Anforderungen gerecht werden könne. «Viele Projekte, die bei uns im Rahmen der Vorgaben der Unesco und des Bundes realisiert wurden, basieren auf einer Partnerschaft zwischen der öffentlichen Institution und privaten Akteuren», erklärt Beat Ruppen. «Die Privaten haben viel investiert, um die Projekte ins Leben zu rufen, nun müssen diese jedoch auch fortgeführt werden.» Auch die Klärung dieser Finanzierungsfragen erhofft sich Ruppen durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Weltnaturerbe in der Schweiz. «Wichtig ist, dass wir mit der Motion von Nationalrat Thomas Egger im politischen Bern darauf aufmerksam machen können, dass es rund um die Weltnatur­erbe in der Schweiz noch einige offene Fragen gibt», betont der ehemalige Geschäftsführer der Stiftung Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch. «Und natürlich hoffen wir auch, dass Parlament und Regierung sich gewillt zeigen, durch die Schaffung einer nationalen gesetzlichen Grundlage die Zukunft unseres einzigartigen Weltnaturerbes langfristig zu sichern.»

Martin Meul

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login

Sitemap

Impressum

MENGIS GRUPPE

Pomonastrasse 12
3930 Visp
Tel. +41 (0)27 948 30 30
Fax. +41 (0)27 948 30 31