Region | Quecksilberaffäre

Regierung will an Empfehlungen für Gemüseanbau festhalten

Nicht jedes Gemüse im Garten nimmt gleich viel Quecksilber auf.
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Nicht jedes Gemüse im Garten nimmt gleich viel Quecksilber auf.
Foto: Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de

Quelle: RZ 0

Der Staatsrat lehnt es ab, die Empfehlungen für den Anbau von Gemüse auf quecksilberbelasteten Böden aufzuheben.

Nicht alle Gemüsesorten nehmen Quecksilber in gleichem Masse auf. So nehmen zum Beispiel Karotten aber auch Spinat das Schwermetall in höheren Konzentrationen auf, als es zum Beispiel Rosenkohl oder Erbsen tun. Aus diesem Grund hat der Kanton Empfehlungen für den Gemüseanbau auf durch quecksilberbelasteten Parzellen herausgegeben.

Änderung gefordert

Mehreren CVPO-Grossräten, darunter Fraktionschef Philipp Mat­thias Bregy und der Visper Gemeindepräsident Niklaus Furger, waren diese Empfehlungen ein Dorn im Auge. Sie forderten daher vom Staatsrat, die Empfehlungen zurückzuziehen, da Studien gezeigt hätten, das vom Gemüseanbau auf belasteten Böden keine Gefahr für die Gesundheit ausgehe.

Staatsrat dagegen

Davon will die Regierung jedoch nichts wissen. Zwar bestätigt der Staatsrat in seiner Antwort auf den Vorstoss der Grossräte, dass «sowohl die vom Kanton als auch die von Lonza in Auftrag gegebenen Untersuchungen von Roggen, Fleisch und Milchprodukten von Tieren, die mit Mais, Heu oder Gras von potenziell mit Quecksilber kontaminierten Flächen gefüttert worden waren, zu nicht kritischen Resultaten für die Gesundheit geführt haben.» An den Empfehlungen für den Gemüseanbau will die Regierung dennoch festhalten. «Weil aber die in den Böden festgestellte Quecksilberkonzentration äusserst heterogen ist, ist es angezeigt, an den vom Kanton herausgegebenen Empfehlungen festzuhalten, bis die Sanierungsmassnahmen durchgeführt worden sind», schreibt der Staatsrat. Der eigentliche Sinn der Nutzungsempfehlungen für die Privatgärten auf Grundstücken mit einer Belastung zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm liege darin, die betroffenen Eigentümer aufzuklären.» Sollte sich die Unbedenklichkeit nach Abschluss der Sanierungsarbeiten bestätigen, werde man die Empfehlungen in Informationen an die Gemüse- und Landwirtschaftsbetriebe, an die Konsumenten, aber auch
an die privaten Gartenbesitzer umwandeln.

Martin Meul

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