Quecksilber | Ständerat Rieder mit Antwort des Bundesrates nicht zufrieden

Quecksilberaffäre: Banken sollen über Wertverlust von belasteten Grundstücken entscheiden

Das Quecksilber aus dem Grossgrundkanal beschäftigt weiterhin die Politik.
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Das Quecksilber aus dem Grossgrundkanal beschäftigt weiterhin die Politik.
Foto: RZ

Quelle: RZ 1

Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass Grundstücke durch einen Eintrag im Kataster an Wert verlieren. Die Banken würden den Wert nach dem Belastungsgrad bewerten.

In der Schweiz sind rund 27 000 Standorte in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen, die zwar als belastet, aber nicht sanierungsbedürftig gelten. Nach der Quecksilberaffäre davon auch viele im Raum Visp/Raron. Eine solche Situation entsteht, wenn ein Grundstück beispielsweise eine Quecksilberbelastung zwischen 0.5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde (mgHg/kg) und 2 mgHg/kg aufweist. Solche Parzellen gelten nach der entsprechenden Umweltverordnung zwar als belastet, jedoch nicht als gesundheitsgefährdend, weshalb eine Sanierung nicht nötig ist.

Wertverminderung wegen Eintrag?

Auch wenn die gesundheitlichen Risiken gering sind, bereitet ein solcher Katastereintrag vielen Betroffenen dennoch schlaflose Nächte. Man macht sich Sorgen, dass der Wert des Grundstücks durch den Eintrag massiv gesunken sein könnte. Auch CVP-Ständerat Beat Rieder treibt diese Frage um. Darum richtete er Ende September eine entsprechende Anfrage an den Bundesrat. «Ich wollte vom Bundesrat wissen, wie hoch er die Wertverminderung bei Parzellen, welche im Kataster eingetragen sind, einschätzt», erklärt Rieder. «Zudem stellt sich auch die Frage, ob der Bundesrat bereit ist, die entsprechende Verordnung dahingehend zu ändern, dass Parzellen mit einer Belastung zwischen 0.5 und 2 mgHg/kg nicht mehr im Kataster eingetragen werden.»

Banken sollen es richten

Die Antwort des Bundesrats dürfte für die betroffenen Bodenbesitzer eine Ernüchterung sein. «Nicht die Eintragung im Kataster, sondern der Belastungsgrad ist massgebend für den Wertverlust des Standorts», schreibt die Landes­regierung als Antwort auf Rieders Frage. «Der Wertverlust hängt auch von der Lage des Standorts ab und lässt sich nicht pauschal abschätzen.» Die Banken, so ist der Bundesrat überzeugt, würden das Altlastenrecht inzwischen gut kennen und ihre Bewertung der Parzelle nach dem Belastungsgrad richten. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die betroffenen Bodenbesitzer, was die Wertminderung ihres Grundstücks betrifft, vollumfänglich von der situativen Einschätzung der Banken abhängig sind.

Gesetzesänderung kein Thema

Dem Wunsch nach einer Änderung der entsprechenden Verordnung erteilt der Bundesrat derweil eine klare Absage. Der Eintrag in den Kataster sei sinnvoll, da für Parzellen mit einer Belastung zwischen 0.5 und 2 mgHg/kg ein mögliches Risiko bestehe, wenn der Boden landwirtschaftlich oder als Gemüsegarten genutzt werde. Zudem diene der Katastereintrag dazu, eine Ausbreitung der Kontamination zu verhindern, da so sichergestellt werde, dass bei Bauarbeiten auf einer solchen Parzelle das belastete Material ordnungsgemäss entsorgt werde. «Deshalb bleibt die Eintragung im Kataster weiterhin sinnvoll und notwendig und es ist keine Revision der Altlastengesetzgebung vorgesehen», schreibt der Bundesrat.

Rieder will Vorstoss einreichen

Für Ständerat Beat Rieder sind die Antworten des Bundesrats auf die von ihm gestellten Fragen unbefriedigend. «Es ist ungerecht, dass Parzellen, die nicht als sanierungsbedürftig gelten, sich trotzdem nachteilig für die Eigentümer auswirken», sagt der Ständerat. «Darum kann die Antwort des Bundesrats so auch nicht stehen gelassen werden.» Rieder will darum in der laufenden Wintersession einen Vorstoss einreichen, mit dem das Altlastengesetz entsprechend geändert werden soll.

Martin Meul

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Kommentare

  • Walliser - 185

    Gut das unser Ständerat Rieder nochmals nachsetzt.

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