Quecksilber-Affäre | SPO hinterfragt Vereinbarung

Regierung sieht kein Problem bei Quecksilber-Zahlungen an Lonza

Die Kosten für die Sanierung von quecksilberbelasteten Böden gaben im Grossen Rat nochmals zu reden.
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Die Kosten für die Sanierung von quecksilberbelasteten Böden gaben im Grossen Rat nochmals zu reden.
Foto: zvg

Quelle: RZ 0

Der Staatsrat hält die Zahlungen, die der Kanton an Lonza zur Beseitigung der Quecksilber-Belastungen leistet, für legitim. Die SP Oberwallis ist mit dieser Haltung der Regierung nur teilweise zufrieden.

In der Dezember-Session des Grossen Rates wollte die SP Oberwallis vom Staatsrat Auskunft, nach welchen rechtlichen Grundlagen der Kanton und die von der Quecksilber-Affäre betroffenen Gemeinden Zahlungen an Lonza zur Sanierung der belasteten Standorte leisten werden. Anfang Dezember hatten sich Lonza und die öffentliche Hand darauf geeinigt, dass der Kanton maximal zwei Millionen und die Gemeinden 1,5 Millionen an den Sanierungskosten in der geschätzten Gesamthöhe von 50 Millionen Franken übernehmen werden.

«Alles legitim»

Die Genossen sahen darin jedoch ein Problem, da es sich bei diesen Zahlungen um «eine freiwillige Zahlung von Steuergeldern an Lonza» handle, wobei dafür eine rechtliche Grundlage «weit und breit nicht in Sicht» sei, wie es in der dringlichen Interpella­tion heisst. Der zuständige Staatsrat Jacques Melly hielt die Bedenken der SP-Abgeordneten um Grossrat Gilbert Truffer jedoch für unbegründet. Melly verwies dabei auf das Verursacherprinzip, wonach der Verursacher für die entstandenen Kosten aufzukommen habe. «Gleichzeitig ist es jedoch schwer festzustellen, welche Personen und Firmen bei einer Verschmutzung über einen Zeitraum von 50 Jahren welche Rolle gespielt haben», so der Staatsrat. «Deshalb ist es höchstwahrscheinlich, dass in einem Kostenaufteilungsverfahren ein Teil dieser Kosten zu Ausfallkosten hätte erklärt werden müssen.» Aufgrund dieser Ausgangslage sei nicht auszuschliessen gewesen, dass Ausfallkosten in der Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags entstanden wären, welche auf keine natürliche oder juristische Person hätten abgewälzt werden können, so Melly.

Kanton hätte zahlen müssen

«Das Bundesgesetz über den Umweltschutz hält dazu unmissverständlich fest, dass in solchen Fällen die Ausfallkosten vom Gemeinwesen übernommen werden müssen», sagte der Staatsrat. «Da sich der Kanton in solchen Fällen an den den Gemeinden entstehenden Kosten mit 40 Prozent beteiligen muss, ist die mit Lonza getroffene Vereinbarung rechtlich fundiert und für den Kanton äusserst vorteilhaft.»

SPO nur teilweise zufrieden

Vor dem Hintergrund von Mellys Ausführungen bezeichnet SPO-Präsidentin Doris Schmidhalter-Näfen die mit Lonza getroffene Vereinbarung als «tragbar, aber nicht korrekt». «Man hätte administrativ und strafrechtlich klären müssen, wer für was verantwortlich ist», sagt sie. «Staatsrat Melly versteckt seit Jahren, rechtswidrig, vorhandene Gutachten. Das schafft kein Vertrauen. Doch dieses Vertrauen ist notwendig, wenn Lonza sich in Richtung innovativste Biotech-Unternehmen der Welt entwickeln will.»

Rechnungen an Lonza gestellt

Jacques Melly hingegen verweist derweil in puncto Kosten darauf, dass man sich mit Lonza darauf geeinigt habe, dass das Unternehmen die administrativen Kosten übernimmt, welche dem Kanton durch die Angelegenheit entstehen. «Die Dienststelle für Umwelt hat Lonza bis heute daher Rechnungen in der Höhe von 1,78 Millionen Franken gestellt», so der zuständige Staatsrat. «Diese Praxis kann dank der Vereinbarung fortgeführt werden.»

Martin Meul

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