Gesundheitsgesetz | Neue Regeln für Fumoirs vorgesehen

Regierung will bediente Fumoirs künftig verbieten

Wer im Fumoir etwas trinken will, soll sich nach dem Willen des Staatsrates seine Getränke künftig im Nichtraucherbereich holen müssen.
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Wer im Fumoir etwas trinken will, soll sich nach dem Willen des Staatsrates seine Getränke künftig im Nichtraucherbereich holen müssen.
Foto: RZ-Symbolbild

Quelle: RZ 0

Der Staatsrat will, dass in sogenannten Fumoirs in Zukunft kein Service mehr erbracht werden darf. Dies soll nicht nur für Angestellte, sondern auch für die Patrons gelten.

Geht es nach dem Willen der Regierung, so wird ein Restaurant- oder Barbesuch für Raucher künftig noch etwas weniger gemütlich. In seinem Vorentwurf zur Revision des Walliser Gesundheitsgesetzes sieht der Staatsrat nämlich vor, dass in Raucherräumen künftig kein Service mehr geboten werden darf.

Strengeres Gesetz

In der geltenden Version des Gesundheitsgesetzes bezüglich der Fumoirs heisst es noch: «In diesen Räumen dürfen keine Speisen und Getränke serviert und keine anderen Dienstleistungen erbracht werden, die eine regelmässige Anwesenheit von Personal erfordern.» Mit der aktuellen Formulierung werde die Möglichkeit, in den Fumoirs zu servieren, offengelassen, so der Staatsrat. Das soll sich künftig ändern. In den Vorschlägen zur Revision des Gesundheitsgesetzes heisst es nun, dass in Raucherräumen keine Speisen oder Getränke serviert oder andere Dienstleistungen erbracht werden dürfen, auch nicht von selbstständig tätigen Patrons. «Die bisherige Bestimmung hatte nämlich zu Anwendungsproblemen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Betrieben geführt», schreibt der Staatsrat als Begründung.

Schnellere Repression

In klaren Fällen von Verstössen soll in Zukunft zudem die zuständige Gemeindepolizei die Möglichkeit bekommen, fehlbare Verantwortliche ohne vorgängige Anhörung mittels Strafentscheid zu büssen. Die Vorschläge zur Revision des Gesundheitsgesetzes befinden sich derzeit in der Vernehmlassung.

Martin Meul

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