Susten | Leuker Burgerschaft im Fokus

Ungereimtheiten bei der Leuker Burgerschaft?

Überbauung «Mehrgenerationenwohnen» Brückenmatte in Susten.
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Überbauung «Mehrgenerationenwohnen» Brückenmatte in Susten.
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Die Leuker Burgerschaft hat der Wohnsiedlung «Brückenmatte» finanziell ausgeholfen. Die Burgerversammlung hat dem dafür gesprochenen Betrag offenbar aber offiziell nicht zugestimmt.

Seit 2014 besteht im Sustener Quartier «Brückenmatte» die Überbauung «Mehrgenerationenwohnen». In vier Blöcken sind dort familien- und altersgerechte Mietwohnungen entstanden. In der Überbauung sollen sich alle Bewohner wohlfühlen und die Integration der Generationen soll aktiv gefördert werden. Dazu trägt auch eine entsprechend angepasste Infrastruktur bei. Als Betreibergesellschaft wurde die «Brückenmatte AG» gegründet, welche als Tochtergesellschaft zu 100 Prozent im Besitz der Burgerschaft Leuk ist. Wie der Verwaltungsratspräsident der Brückenmatte AG, Stefan Eggo, erklärt, stünden zurzeit noch rund 30 Prozent der Wohnungen leer. «Wir sind aber absolut auf Kurs», sagt er.

Finanzielle Unterstützung als Knackpunkt

Wie er weiter erklärt, seien der AG von der Burgerschaft für das Jahr 2015 47 000 Franken an Darlehenszins erlassen worden. Dies, weil die Gesellschaft zum damaligen Zeitpunkt mit etwas Anfangsschwierigkeiten zu kämpfen gehabt habe. Dieser Betrag ist in der Verwaltungsrechnung 2016 der Burgerschaft Leuk ordentlich verbucht. Des Weiteren ist in der Rechnung die Rede von einem Unterstützungsbeitrag von 100 000 Franken für zusätzliche Investitionen. «Diesen Betrag beantragten wir bei der Burgerschaft für verschiedene unvorhergesehene Anpassungen im technischen Bereich», erklärt Eggo. Aber genau auf diese Beträge (47 000 und 100 000 Franken) legt die zuständige Revisionsstelle in der Verwaltungsrechnung 2016 ein ganz besonderes Augenmerk. «Diese ausserordentlichen Beträge wurden nicht budgetiert und somit lagen keine entsprechenden Ausgabenbeschlüsse des zuständigen Organs gemäss Artikel 17 des Gemeindegesetzes vor. Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung, mit Ausnahme des erwähnten Sachverhalts, den gesetzlichen Bestimmungen», schreibt sie. Und tatsächlich: Wirft man nämlich einen Blick auf den besagten Gesetzesartikel, so hätte die Burgerversammlung für die Gewährung des erwähnten Betrags vorgängig ihr Einverständnis geben müssen. Hat der Burgerrat also unrechtmässig gehandelt?

Rechtfertigung des Burgermeisters

«Nein», sagt Burgermeister Adalbert Grand und verweist auf eine spezielle Konstellation: «Der Antrag für den finanziellen Zustupf erfolgte letztes Jahr, nachdem die ordentliche Burgerversammlung im Januar bereits stattgefunden hat. Das Budget war somit bereits gemacht. Nachdem der Burgerrat dann Ende März 2016 den Antrag gutgeheissen hat, haben wir die Burger an der Versammlung vom Wimdertrüch im November 2016 entsprechend informiert. An der ordentlichen Burgerversammlung am Karlstag diesen Januar habe ich die Burger speziell darauf hingewiesen, und dem Antrag wurde im Nachvollzug einstimmig zugestimmt.»

Peter Abgottspon

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