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Verdingkinder entschädigen

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Der Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach brachte die Emotionen in die Debatte, als er von seiner Grossmutter erzählte. «Als Verdingkind musste sie bei den Schweinen schlafen und Kartoffelschalen essen», sagt er. Die Debatte im Bundeshaus war entsprechend emotional wie selten zuvor. Sollen ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen 20 000 bis 25 000 Franken erhalten? Nach der Debatte hat sich der Nationalrat mit 143 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen für ein Gesetz ausgesprochen, das die Zahlungen ermöglicht. Ein richtiger Entscheid. Denn: Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht. Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt. Justizministerin Simonetta Sommaruga bringt es auf den Punkt und sagt: «Die Geschichte können wir nicht korrigieren, doch es geht darum, die damaligen Geschehnisse aus heutiger Sicht zu verurteilen.» Der Staat kann das erlittene Unrecht anerkennen und die heute noch spürbaren Folgen mildern. Auch CSPO-Nationalrat Roberto Schmidt weiss um die Wichtigkeit der Wiedergutmachung: «Wir müssen und wollen das grosse Unrecht, das diese Menschen erlitten haben, anerkennen und wenigstens teilweise wieder gutmachen», sagt er. Während das Bundesparlament vergangene Woche darüber debattierte, wie hoch die finanzielle Entschädigung für Verdingkinder, Zwangssterilisierte und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sein soll, haben Länder mit ähnlich dunklen Kapiteln in ihrer Geschichte bereits Gelder in Millionenhöhe bereitgestellt: Irland zahlte misshandelten Heimkindern bis Ende 2013 eine knappe Milliarde Euro. In Schweden stehen Zwangssterilisierten umgerechnet gut 20 000 Franken zu. Und auch Norwegen hat sein Gesetz: Gemäss dem sogenannten «Stavanger-Modell» erhält umgerechnet 83 000 Franken, wer als Kind wiederholt Opfer von grausamer physischer Gewalt oder sexuellem Missbrauch geworden ist. Es ist richtig, dass die Schweiz diebezüglich nachzieht: Verdingkinder sollen pro Kopf einen Solidaritätsbeitrag von 20 000 bis 25 000 Franken erhalten. Unabhängig davon, wie viele sich melden werden!

Simon Kalbermatten

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