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Pippifax

Quelle: 1815.ch 1

Ein Polizist hat einer älteren Dame in Genf einen Bussenzettel ausgestellt, weil ihr Hündchen aufs Trottoir Pippi machte. 350 Franken sollte sie für die Unverschämtheit ihres Vierbeiners hinblättern.

Das ist natürlich starker Tobak für eine Hündelerin. Sie zog mit der Causa vor Gericht, das ihr vorerst die Busse halbierte. Sie aber pochte auf völlige Straffreiheit.

Ihr Anwalt argumentierte, dass es ausgeschlossen sei, dass ein Hund seinem Besitzer eine SMS schreiben kann, um ihn zu warnen, dass er pinkeln muss. Und WCs für Hunde gebe es nicht.

Der Richter zeigte sich einsichtig. Man sehe nicht, wie die Bestrafte das kurze Urinieren ihres besten Freundes hätte verhindern können, und sprach sie frei. Nun erhält die Dame eine Aufwandentschädigung von 1500 Franken für den Pippifax ihres braven Hündchen...

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Kommentare

  • Dübi Düsentrieb, Dübingen - 60

    Gewissenhafte Polizisten braucht unser Land, doch übereifrige eher weniger...
    Trotzdem hoffe ich, dass dieser Polizist nicht gleich von gewissen Gruppierungen als Verfechter der Tier-und Menschenrechte angeklagt wird.
    Da die Dame nun eine Aufwandentschädigung (Schmerzensgeld mit eingerechnet) von 1500 Franken erhält, hege ich starke Gelüste meinem Vierbeiner noch ein paar Kollegen hinzuzufügen. Natürlich gehe ich mit diesem Rudel nur noch auf den Trottoirs dieser Welt spazieren. Selbstredend nicht eigennützig, doch mit der Hoffnung auf eine wunderbare Geldvermehrung.

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