Kanton Wallis beteiligt sich an Soforthilfe
200 000 Franken für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Eine bedeutende Anzahl von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern sind bis 1981 in der Schweiz Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (FSZM) oder Fremdplatzierungen geworden. Der Staatsrat hat beschlossen, 200 106 Franken in den Fonds für Soforthilfe zu überweisen.
Viele der Opfer sind bereits im Pensionsalter und haben mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Das Ergreifen von dringlichen Massnahmen ist daher wichtig, um jenen Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden, die notwendige Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.
Auf Bundesebene ist im letzten Jahr ein «Runder Tisch» eingeführt worden, wobei Fachpersonen Vorschläge für Massnahmen in Zusammenhang mit den FSZM erarbeiten, welche sämtliche Kategorien von Opfern einschliessen.
Die Schweizer Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK hat die Kantone dazu eingeladen, an die Speisung des Fonds für die Soforthilfe in der Höhe von rund 5 Millionen Franken im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl beizutragen. Die Verwaltung des Fonds wurde der Glückskette übertragen.
Die Walliser Regierung vertritt die Ansicht, dass die Schaffung dieses Fonds auf schweizerischer Ebene Sinn macht und wichtig und richtig ist. Der Betrag für die Beteiligung des Kantons wird daher aus dem Hilfsfonds des Staatrats entnommen. Ersten Einschätzungen zufolge dürften bis 1981 im Wallis rund 700 Personen Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen geworden sein.
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