Heliskiing
Alpenschutzorganisation reicht Aufsichtsbeschwerde gegen BAZL ein
Die Alpenschutzorganisation Mountain Wilderness hält dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vor, seine Pflicht als Aufsichtsbehörde zum Heliskiing ungenügend wahrgenommen zu haben. Nun gelangt sie mit einer Aufsichtsbeschwerde an die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments (GPK).
Rolf Meier, Kampagnenleiter «Stop Heliskiing» der Umweltschutzorganisation, bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda Meldungen im «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» vom Mittwoch. «Die GPK muss abklären, ob das BAZL seine Aufsichtspflicht korrekt wahrgenommen hat.»
Die Beschwerde sei am Sonntag per A-Post abgeschickt worden, sagte Meier. Die GPK bestätigten auf Anfrage den Eingang der Klageschrift.
Entzündet hatte sich der Zwist im April 2011, als die Air Zermatt auf den offiziellen Gebirgslandeplatz Aeschhorn ob Zermatt geflogen war. An Bord hatten sich Heliski-Touristen, Bergführer und zwei Journalisten der «Neuen Zürcher Zeitung» für eine Reportage befunden.
Die Gruppe war in der Folge bis zum Berghotel Trift hinabgefahren. Dort wurde sie vom Helikopter für einen zweiten Gipfelflug aufgenommen. Mountain Wilderness hält diese Landung für nicht rechtens, weil die Trift kein offizieller Gebirgslandeplatz ist. «Es war zumindest illegal, die Heliski-Touristen wieder aufzunehmen», sagte Meier.
Die Air Zermatt hat den Sachverhalt juristisch abklären lassen und spricht wie das BAZL von einem Arbeitsflug, der eine solche Landung erlaube. Mit diesem Ergebnis gibt sich Mountain Wilderness jedoch nicht zufrieden. «Wir wissen, dass es mehrere Landungen gewesen sein müssen», sagte Meier der sda. Es sei eine grosse Gruppe mit mehreren Heliski-Touristen gewesen, weshalb nicht von einem Arbeitsflug ausgegangen werden könne.
Brisant sei die Klage an die GPK zudem, weil das BAZL in ihrer gegenwärtigen «Überprüfung der Gebirgslandeplätze» die Trift als neuen offiziellen Landeplatz vorschlägt.
Ähnlicher Fall im Jahr 2004
Meier spricht von einem «sehr heiklen Fall», da bereits vor knapp zehn Jahren eine ähnliche Untersuchung durchgeführt worden sei. Das BAZL hatte im Jahr 2004 ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Verwaltungsratspräsidenten der Air Zermatt sowie eine interne Untersuchung eröffnet.
Damals ging es ebenfalls um illegale Helikopterlandungen beim Berghotel Trift. Laut Meier wurde Air-Zermatt-Verwaltungsratspräsident Beat Perren wegen Verstössen gegen luftrechtliche Erlasse schliesslich zu einer Busse von 20'000 Franken verurteilt. Im Zuge der Untersuchungen war zudem der Vorwurf laut geworden, Vertreter des BAZL hätten seit Jahren von den illegalen Landungen gewusst, ohne dagegen einzuschreiten.
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